Junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sollen künftig schneller einen unbefristeten Arbeitsvertrag bekommen – sofern denn solche Stellen an Hochschulen verfügbar sind. So lässt sich das Ziel einer Gesetzesreform der Ampel-Regierung interpretieren.
Bereits seit vergangenem Juni liegt ein Referentenentwurf für die Novellierung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes vor, der allerdings auf heftige Kritik beim betroffenen Wissenschaftsnachwuchs stieß. Seitdem tut sich wenig. Nun hat sich der Vorsitzende des Forschungsausschusses im Bundestag, Kai Gehring (Grüne), zu Wort gemeldet. Er beklagt den Stillstand und spricht von einer “Hängepartie” bei der geplanten Reform des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes.
“Damit sich in dieser Wahlperiode die Arbeitsbedingungen und Berufswege im Wissenschaftssystem verbessern, muss die Reform des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes zeitnah im Bundestag beraten werden”, sagte Gehring der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Das Bundesforschungsministerium müsse einen tragfähigen Entwurf vorlegen. Dabei fordert Gehring klare Verbesserungen, mehr Verlässlichkeit und Planbarkeit vor allem in der Postdoc-Phase. Denn von der Befristung sind nicht nur Promovierende im Rahmen einer Qualifizierungsbefristung betroffen, sondern auch Nachwuchsforschende, die bereits promoviert sind und im Grunde unbefristet beschäftigt werden könnten.
Kürzere Befristungen – (k)eine Lösung?
Bundesforschungsministerin Bettina Stark-Watzinger (FDP) hatte im Juni vergangenen Jahres einen Referentenentwurf vorgestellt. Unter anderem schlug sie darin vor, dass Beschäftigte nach einer Promotion in der sogenannten Postdoc-Phase nur noch für maximal vier Jahre befristet zu beschäftigen, anstatt für maximal sechs Jahre. Eine weitere Befristung von bis zu zwei Jahren sei dann nur noch mit einer Zusage zulässig, wenn anschließend ein unbefristeter Arbeitsvertrag erfolgt. Gewerkschaften fordern, die Befristung für die Post-Doc-Phase ganz abzuschaffen.
Das Wissenschaftszeitvertragsgesetz regelt seit 2007 Befristungen von Arbeitsverträgen für wissenschaftliches und künstlerisches Personal an staatlichen Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Dabei steht das Gesetz seit langem in der Kritik, da die Praxis zeigt, dass sich der wissenschaftliche Nachwuchs von einem befristeten Arbeitsvertrag zum nächsten hangelt.