Sollten Geimpfte mehr Freiheiten erhalten?

Frau hält Wimpel mit Schriftzug Freedom in die Luft

Der Ethikrat hält mehr Freiheiten für Menschen, die gegen das Coronavirus geimpft sind, gegenwärtig nicht für richtig. Doch viele Firmen planen solche bereits.

Der Konzertveranstalter CTS Eventim plant, zukünftig nur Menschen auf Großveranstaltungen zu lassen, die eine Impfung gegen das Coronavirus vorweisen können. In Dubai werden bereits Geimpfte bevorzugt behandelt und erhalten in Restaurants Rabatte. Und Schweden plant bis 1. Juni 2021 die Einführng eines digitalen Impfpasses. Die Debatte über mehr Freiheiten – oder von Privilegien – für Geimpfte nimmt zunehmend Fahrt auf. Nun hat sich der Deutsche Ethikrat positioniert und stellt fest, gegenwärtig wären solche Szenarien nicht denkbar. Die Freiheiten und Privilegien, von denen hier die Rede ist, sind nichts anderes als unsere Grundrechte. Wenn von Privilegien gesprochen wird, zeigt dies, wie stark die Einschränkungen die Wahrnehmung bereits verschoben haben.

Dennoch ist es richtig, dass es keine Bevorzugung von jenen geben darf, die schon eine Immunisierung erhalten haben. Sie würden andernfalls doppelte Vorteile genießen, denn die Impfungen gehen kaum voran, da der Impfstoff in Deutschland knapp ist und die Impfverordnung eine klare Priorisierung der Gruppen vorsieht. Ferner sind derzeit noch nicht einmal alle über 80-Jährigen immunisiert. Und wegen der Lieferengpässe bei mehreren Herstellern ist der Impfplan der Regierung gehörig ins Wanken gekommen, von etwa fünf bis sechs Wochen Verzögerung im Zeitplan ist bereits jetzt die Rede.

Nach dem Impfstatus differenzieren

Trotzdem hält Bundeskanzlerin Angela Merkel an ihrem Versprechen fest, dass jedem Erwachsenen in Deutschland bis zum “Ende des Sommers” (und damit, das hat die Kanzlerin mehrfach ausgeführt, meint sie den 21. September diesen Jahres) ein Impfangebot gemacht werden könne. Sprich: Bis zum Ende des dritten Quartals soll jeder über 18 Jahren die Möglichkeit haben, zumindest die erste Impfdosis zu bekommen – wenn denn alle Impfstoffe zugelassen werden, bei denen die EU bereits Bestellungen geordert hat.

Der Deutsche Ethikrat hat in seiner Stellungnahmen aber auch auf die Vertragsfreiheit hingewiesen. Grundsätzlich seien private Veranstalter anders als der Staat “frei in ihrer Entscheidung, mit wem sie einen Vertrag schließen”. Das umfasse “prinzipiell auch die Möglichkeit, nach dem Impfstatus ihrer Gegenüber zu differenzieren”. Dies würde also bedeuten, dass Geimpfte anders behandelt werden dürfen als Ungeimpfte. Schon heute ist es gängig, dass man für bestimmte Reisen in bestimmte Länder eine Impfung gegen eine bestimmte Krankheit nachweisen muss, um ein Visum zu erhalten. Es wäre also nicht verwerflich, wenn diese Regel auch für Corona gelten würde. Zudem betont der Ehtikrat, dass inbesondere die Einschränkungen in Form von Ausgehverboten und Kontaktbeschränkungen in den Alten- und Pflegeheimen besonders belastend für die alten Menschen sind. Wenn diese nun, weil sie zuerst geimpft sind, in den Heimen mehr Lockerungen erhielten, sei das durchaus gerecht und ethisch vertretbar.

Argumente statt Zwangsmaßnahmen

Dennoch drängt sich die Frage auf, wie eine solche Welt, in der zwischen Geimpfte und Ungeimpfte unterschieden wird, eigentlich aussehen soll? Zum einen ist ungewiss, ob eine Impfung dazu führt, dass Geimpfte das Virus auch nicht weiter übertragen können. Auf diese Frage gibt es noch keine Antwort. Zum anderen gibt es viele, die nicht geimpft werden können, dürfen oder sollen. Kinder und Jugendliche zum Beispiel können gegenwärtig nicht geimpft werden, für sie gibt es nicht einmal ein Vakzin. Werden Kinder also künftig von Restaurantbesuchen, Konzerten und Veranstaltungen ausgeschlossen? Was ist mit jenen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, obwohl sie es gerne würden. Oder Menschen, die auf Impfungen mit schweren allergischen Schocks reagieren. Dürfen sie alle ausgeschlossen werden, werden ihnen viele Grundrechte verwehrt.

Auch bei der Frage nach den Lockerungen und Freiheiten zählt die Solidarität, zählt das Kollektiv. Erst wenn alle die gleiche Chance auf eine Impfung hatten, ist es fair, einen Impfnachweis einzuführen. Dabei muss auch immer sichergestellt sein, dass niemand diskriminiert wird, weil er nicht geimpft werden kann. Ebenso sollte niemand zu einer Impfung gezwungen werden – denn Zwangsmaßnahmen hatten wir in dieser Pandemie genug. Vielmehr sollte das Argument überzeugen.

Solidarisch sein und Schutzmaßnahmen einhalten

Daher sollten Unternehmen gründlich prüfen, wie weit sie die Vertragsfreiheit beugen wollen. Als Arbeitgeber können sie dafür Sorge tragen, Impfungen zu unterstützen. Etwa durch Freistellungen für einen Impftermin, damit es nicht deshalb zu Verzögerungen bei der Herstellung einer Herdenimmunität kommt, weil die zur Verfügung stehenden Termine im Impfzentrum oder beim Hausarzt nicht mit den Arbeitszeiten zu vereinbaren sind. Denkbar wäre auch, dass Betriebsärztinnen und -ärzte wie bei der jährlichen Grippeschutzimpfung eine Coronaimpfung anbieten – sofern die dafür möglichen Vakzine dann überhaupt auf dem Markt sind. Eine Rückkehr in eine alte Normalität kann es also nur geben, wenn alle mitmachen. Und bis dahin heißt es: weiter solidarisch sein und Schutzmaßnahmen einhalten.

Tina Groll

Tina Groll arbeitet hauptberuflich als Redakteurin bei ZEIT ONLINE im Ressort Politik & Wirtschaft. 2008 zeichnete sie das Medium Magazin als eine der “Top 30 Journalisten unter 30 Jahren“ aus. Sie ist Mitglied im Deutschen Presserat sowie als Vorsitzende der Deutschen Journalistinnen- und Journalisten-Union tätig. Als Autorin von WIR SIND DER WANDEL beschäftigt sie sich mit der Arbeitsmarkt-, Sozial- und Gesundheitspolitik.