Das Bodenpersonal einer Airline darf am Check-In-Schalter religiösen Schmuck tragen. Krankenschwestern hingegen müssen auf Ketten mit Kreuzen verzichten.
Eine britische Airline-Mitarbeiterin trägt aus religiösen Gründen eine Kreuzkette über ihrer Uniform. Doch ihr Arbeitgeber untersagt dies. Der Uniform-Kodex der Airline verbietet allen Angestellten. Schmuck oder religiöse Symbole offen zu tragen. Praktizierenden Sikhs und Muslime dürfen jedoch Kopfbedeckungen während der Arbeit tragen.
In einem britischen Krankenhaus macht eine neue Dienstkleidung mit V-Ausschnitten die Kreuzkette einer Krankenschwester sichtbar. Auch hier verbietet der Arbeitgeber das offene Tragen der Kette während der Arbeitszeit.
Recht auf freie Religionsausübung
Da das britische Recht die Religionsfreiheit am Arbeitsplatz nicht ausreichend schützt, ziehen beide Frauen vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) und fordern Schadensersatz (Az. 48420/10, 59842/10, 51671/10, 36516/10).
Der EGMR erkennt in beiden Fällen eine Einschränkung der Religionsfreiheit. Im Fall der Krankenschwester rechtfertig er das Verbot jedoch mit dem Verletzungsrisiko, das von der Kette ausgeht. Der Schutz der Patient:innen wiegt schwerer als das Recht, religiösen Schmuck offen zu tragen. Bei der Airline-Mitarbeiterin sieht der EGMR hingegen keinen trifftigen Grund für das Verbot und spricht ihr 2.000 Euro Schadensersatz zu.
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