Das Bodenpersonal einer Airline darf am Check-In-Schalter Schmuck mit religiöser Symbolik tragen. Krankenschwestern hingegen müssen auf Ketten mit Kreuzen verzichten.
Eine britische Angestellte trägt aus religiösen Gründen eine Kette mit Kreuz über ihrer Airline-Uniform. Ihr Arbeitgeber verbietet allerdings das Tragen religiösen Schmucks während der Arbeitszeit am Check-In-Schalter. Grund: Der Uniform-Kodex der Airline verbietet allen Angestellten das offene Tragen von Schmuck und Zeichen mit religiöser Symbolik. Praktizierenden Sikhs und Moslems hingegen wird das Tragen von Kopfbedeckungen während ihrer Arbeitszeit gestattet.
Als ein britisches Krankenhaus eine neue Dienstkleidung mit V-Ausschnitten einsetzt, wird die Halskette mit Kreuz einer Krankenschwester sichtbar. Auch hier verbietet der Arbeitgeber der Mitarbeiterin das offene Tragen ihrer Halskette während der Arbeitszeit.
Recht auf freie Religionsausübung
Da das Recht auf freie Religionsausübung während der Arbeit unter britischem Recht nicht ausreichend geschützt ist, klagen beide Frauen vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) gegen das Vereinigte Königreich auf Schadenersatz (Az.: 48420/10, 59842/10, 51671/10, 36516/10).
Der EGMR sieht in beiden Fällen das Recht auf freie Religionsausübung berührt, rechtfertigt allerdings die Untersagung im Fall der Krankenschwester aufgrund des von der Halskette ausgehenden Verletzungsrisiko. Der Gesundheitsschutz der Patienten wiegt schwerer als das Recht, während der Arbeitszeit offen Schmuck mit religiöser Symbolik zu tragen. Bei der Airline-Angestellten hingegen sieht der EGMR keinen vernünftigen Grund für die Untersagung und spricht ihr 2.000 Euro Schadenersatz zu.
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