Schicken Vorgesetzte Detektive los, um Krankfeiern nachzuweisen, ist das nicht grundsätzlich verboten.
Eine Krankschreibung vom Arzt belegt meist, dass ein Beschäftigter krankheitsbedingt ausfällt. Vermutet der Arbeitgeber jedoch, dass der Mitarbeitende nur simuliert, will er ihn des Betrugs überführen. Eine drastische Methode ist der Einsatz eines Detektivs, der den krankgeschriebenen Mitarbeitenden beschattet, um Beweise für das “Blaumachen” zu sammeln.
Medizinischen Dienst der Krankenkassen einschalten
Obwohl der Gesetzgeber den Einsatz von Detektiven als Eingriff in die Privatsphäre ansieht, ist diese Maßnahme nicht grundsätzlich verboten. Entscheidend ist, ob der Arbeitgeber die Überwachung als gerechtfertigt und verhältnismäßig nachweisen kann. Andernfalls ist die Maßnahme unzulässig.
Will ein Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit eines Mitarbeiter überprüfen, kann er den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) einschalten. Dieser überprüft unter anderem die Arbeitsunfähigkeit von Mitarbeitenden.
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Was Chefs nicht dürfen – und was doch
von Sabine Hockling und Ulf Weigelt
Ullstein Verlag (1. Auflage, Juni 2017)
9,99 Euro (D)
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