Detektive überführen Blaumacher

Mann schaut durch ein Fernglas

Schicken Vorgesetzte Detektive los, um Krankfeiern nachzuweisen, ist das nicht grundsätzlich verboten.

Irrtümer und Mythen rund ums ArbeitsrechtEine Krankschreibung vom Arzt belegt meist, dass ein Beschäftigter krankheitsbedingt ausfällt. Vermutet der Arbeitgeber jedoch, dass der Mitarbeitende nur simuliert, will er ihn des Betrugs überführen. Eine drastische Methode ist der Einsatz eines Detektivs, der den krankgeschriebenen Mitarbeitenden beschattet, um Beweise für das “Blaumachen” zu sammeln.

Medizinischen Dienst der Krankenkassen einschalten

Obwohl der Gesetzgeber den Einsatz von Detektiven als Eingriff in die Privatsphäre ansieht, ist diese Maßnahme nicht grundsätzlich verboten. Entscheidend ist, ob der Arbeitgeber die Überwachung als gerechtfertigt und verhältnismäßig nachweisen kann. Andernfalls ist die Maßnahme unzulässig.

Will ein Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit eines Mitarbeiter überprüfen, kann er den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) einschalten. Dieser überprüft unter anderem die Arbeitsunfähigkeit von Mitarbeitenden.

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Cover Was Chefs nicht dürfen (und was doch)

 

Was Chefs nicht dürfen – und was doch
von Sabine Hockling und Ulf Weigelt
Ullstein Verlag (1. Auflage, Juni 2017)
9,99 Euro (D)
ISBN 978-3-548-37694-3

 


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Sabine Hockling

Die Chefredakteurin Sabine Hockling hat WIR SIND DER WANDEL ins Leben gerufen. Die Wirtschaftsjournalistin und SPIEGEL-Bestsellerautorin beschäftigt sich seit über 20 Jahren mit den Veränderungen unserer Arbeitswelt. Als Autorin, Herausgeberin und Ghostwriterin veröffentlicht sie regelmäßig Sachbücher – seit 2023 in dem von ihr gegründeten DIE RATGEBER VERLAG.