Detektive überführen Blaumacher

Mann schaut durch ein Fernglas

Schickt der Chef seinen Mitarbeitern Detektive auf den Hals, um ihnen das Krankfeiern nachzuweisen, ist das nicht generell verboten.

Irrtümer und Mythen rund ums ArbeitsrechtEine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vom Arzt beweist in der Regel, dass ein Arbeitnehmer aufgrund einer Krankheit arbeitsunfähig ist. Vermutet ein Arbeitgeber, dass dieser Mitarbeiter gar nicht krank ist, sondern blau macht, wird er ihn des Betrugs überführen wollen.

Eine, wenn auch heftige, Möglichkeit ist der Einsatz eines Detektivs, der sich an die Fersen des krankgeschriebenen Mitarbeiters heftet – um Beweise zu sammeln, dass der Mitarbeiter ein „Blaumacher“ ist.

MDK einschalten

Und obwohl der Gesetzgeber den Einsatz von Detektiven zur Überwachung von arbeitsunfähigen Mitarbeitern als unverhältnismäßigen Eingriff in die Privatsphäre einstuft, ist solch eine Maßnahme nicht grundsätzlich verboten. Entscheidend ist, ob der Arbeitgeber beweisen kann, dass die Überwachungsmaßnahme gerechtfertigt und verhältnismäßig ist. Ist das nicht der Fall, ist die Maßnahme grundlos.

Möchte ein Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit eines Mitarbeiter überprüfen, kann er den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) einschalten. Der nämlich ist unter anderem dazu da, die Arbeitsunfähigkeit von Mitarbeitern zu überprüfen.

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Cover Was Chefs nicht dürfen (und was doch)

 

Was Chefs nicht dürfen – und was doch
von Sabine Hockling und Ulf Weigelt
Ullstein Verlag (1. Auflage, Juni 2017)
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ISBN 978-3-548-37694-3

 


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Sabine Hockling

Die Chefredakteurin Sabine Hockling hat WIR SIND DER WANDEL ins Leben gerufen. Die Wirtschaftsjournalistin und SPIEGEL-Bestsellerautorin beschäftigt sich seit über 20 Jahren mit den Veränderungen unserer Arbeitswelt. Als Autorin, Herausgeberin und Ghostwriterin veröffentlicht sie regelmäßig Sachbücher – seit 2023 in dem von ihr gegründeten DIE RATGEBER VERLAG.