Detektive überführen Blaumacher

Mann schaut durch ein Fernglas

Setzen Vorgesetzte Detektive ein, um Krankfeiern aufzudecken, ist das nicht per se verboten.

Irrtümer und Mythen rund ums ArbeitsrechtEine ärztliche Krankschreibung bescheinigt meist, dass ein Beschäftigter tatsächlich arbeitsunfähig ist. Doch wenn der Arbeitgeber vermutet, der Betroffene täusche nur vor, will er den Betrug beweisen. Eine drastische Maßnahme: Ein Detektiv beschattet den krankgemeldeten Mitarbeitenden, um Hinweise auf das “Blaumachen” zu finden.

Der Gesetzgeber stuft den Einsatz von Detektiven als Eingriff in die Privatsphäre ein, verbietet ihn aber nicht grundsätzlich. Entscheidend ist, ob der Arbeitgeber die Überwachung als gerechtfertigt und verhältnismäßig belegen kann. Andernfalls bleibt sie unzulässig.


Mehr zum Thema:


Zweifelt ein Arbeitgeber an der Arbeitsunfähigkeit, kann er den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) einschalten. Dieser prüft, ob die Krankschreibung berechtigt ist.

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Was Chefs nicht dürfen – und was doch
von Sabine Hockling und Ulf Weigelt
Ullstein Verlag (1. Auflage, Juni 2017)
13,99 Euro (D)
ISBN 978-3-548-37694-3

 


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Sabine Hockling

Die Chefredakteurin Sabine Hockling hat WIR SIND DER WANDEL ins Leben gerufen. Die Wirtschaftsjournalistin und SPIEGEL-Bestsellerautorin beschäftigt sich seit über 20 Jahren mit den Veränderungen unserer Arbeitswelt. Als Autorin, Herausgeberin und Ghostwriterin veröffentlicht sie regelmäßig Sachbücher – seit 2023 in dem von ihr gegründeten DIE RATGEBER VERLAG.