Weniger betriebliche Mitbestimmung und Kündigungen wegen des privaten Lebensstils – das könnte bald der Vergangenheit angehören, denn das kirchliche Arbeitsrecht könnte novelliert werden.
Seit September 2023 läuft der Dialogprozess zum kirchlichen Arbeitsrecht, welcher zwischen den Kirchen und der Bundesregierung stattfindet. Das Ministerium nimmt dabei eine leitende Rolle ein, denn Ziel dieses Prozesses ist die Umsetzung eines Prüfauftrags aus dem Koalitionsvertrag. Bestimmte kirchliche Tätigkeiten wie zum Beispiel jene, die in Gemeinden ausgeführt werden, sind von dieser Überprüfung jedoch ausgenommen. Festgehalten haben SPD, Grüne und FDP im aktuellen Koalitionsvertrag, dass geprüft werden soll, ob und wie das kirchliche Arbeitsrecht an das staatliche angeglichen werden kann.
Millionen Beschäftigte betroffen
Bemerkenswert ist, dass die Arbeitsbedingungen für über eine Million Angestellte der Kirchen und ihrer sozialen Verbände sich signifikant von den Bedingungen anderer Arbeitsverhältnisse unterscheiden. Seinen Ursprung hat das im Grundgesetz, das den religiösen und weltanschaulichen Gemeinschaften umfassende Selbstverwaltungs- und Selbstbestimmungsrechte gewährt. Infolgedessen können die Kirchen von ihrem Personal bestimmte Loyalitätsverpflichtungen verlangen, um die Glaubwürdigkeit ihrer Verkündigung sicherzustellen.
Ein weiteres Merkmal des kirchlichen Arbeitsrechts ist, dass die Kirchen eigene Tarifverhandlungen durchführen können, ohne auf Gewerkschaften, Streiks oder Aussperrungen zurückzugreifen. Bei diesem sogenannten “Dritten Weg” kommen Arbeitgebende und Beschäftigte in paritätisch besetzten Gremien zusammen, um über Löhne und Arbeitsbedingungen zu verhandeln.
Dieser Ansatz und diese Regelungen sind aktuell Gegenstand intensiver politischer Debatten. Gewerkschaften setzen sich dabei verstärkt für Streikrechte auch in kirchlichen Einrichtungen ein. Ebenso zielt die Regierungskoalition auf eine Reform des kirchlichen Arbeitsrechts ab, dies jedoch in Abstimmung mit den Kirchen.
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