Dürfen Arbeitgeber Mobiltelefone am Arbeitsplatz verbieten?

Frau am Schreibtisch mit Handy in der Hand

Ob unterwegs, zu Hause oder am Arbeitsplatz – die moderne Welt fordert ständige Erreichbarkeit. Wird diese eingeschränkt, empfinden viele das als Eingriff in ihre Freiheit.


Von A wie Abmahnung bis Z wie Zeiterfassung – unsere Arbeitsrecht-Datenbank gibt Antworten auf über 300 wichtige Fragen und räumt mit Irrtümern und Mythen rund um das deutsche Arbeitsrecht auf.


Studien zeigen: Mitarbeitende verbringen etwa ein Fünftel ihrer Arbeitszeit mit privaten Angelegenheiten. Kein Wunder, dass immer mehr Arbeitgeber die private Handynutzung während der Arbeitszeit untersagen – und das dürfen sie! Sie berufen sich auf vertragliche oder gesetzliche Regelungen. Neue Pflichten dürfen sie jedoch nicht von heute auf morgen einführen.


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Private Nutzung im Rahmen

Ist die private Nutzung von Mobiltelefonen während der Arbeitszeit nicht ausdrücklich verboten, können Mitarbeitende davon ausgehen, dass der Arbeitgeber sie duldet – solange sie im Rahmen bleibt. Das Landesarbeitsgericht Köln (Az. 4 Sa 1018/04) hält etwa zehn Minuten pro Tag für angemessen.

Ein weiterer Grund für ein Handyverbot am Arbeitsplatz ist der Schutz vor Konkurrenz. In Bereichen mit Prototypen etwa fürchten Unternehmen, dass Bilder oder Informationen nach außen gelangen. Deshalb untersagen sie private Handys in solchen sensiblen Zonen oft komplett.

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Cover Was Chefs nicht dürfen (und was doch)

 

Was Chefs nicht dürfen – und was doch
von Sabine Hockling und Ulf Weigelt
Ullstein Verlag (1. Auflage, Juni 2017)
13,99 Euro (D)
ISBN 978-3-548-37694-3

 


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Sabine Hockling

Die Chefredakteurin Sabine Hockling hat WIR SIND DER WANDEL ins Leben gerufen. Die Wirtschaftsjournalistin und SPIEGEL-Bestsellerautorin beschäftigt sich seit über 20 Jahren mit den Veränderungen unserer Arbeitswelt. Als Autorin, Herausgeberin und Ghostwriterin veröffentlicht sie regelmäßig Sachbücher – seit 2023 in dem von ihr gegründeten DIE RATGEBER VERLAG.