Dürfen Arbeitgeber Handys am Arbeitsplatz verbieten?

Frau am Schreibtisch mit Handy in der Hand

Ob man unterwegs, zu Hause oder am Arbeitsplatz ist – die globale Welt erwartet eine ständige Erreichbarkeit. Soll diese Erreichbarkeit eingeschränkt werden, empfinden viele es als unzumutbaren Eingriff in ihre persönliche Freiheit.

Dabei belegen diverse Untersuchungen, dass Mitarbeiter gut ein Fünftel ihrer Arbeitszeit für private Belange nutzen. Nicht verwunderlich also, dass immer mehr Arbeitgeber die private Handynutzung während der Arbeitszeit generell verbieten – und das dürfen sie auch!

Wichtig: Arbeitgeber dürfen sich auf klare bestehende vertragliche oder gesetzliche Rechte berufen, nicht aber von heute auf morgen neue Verpflichtungen schaffen.

Nutzung in angemessenem Umfang

Sind private Telefonate oder die Nutzung des Smartphones während der Arbeitszeit nicht ausdrücklich verboten, können Mitarbeiter davon ausgehen, dass der Arbeitgeber nichts dagegen einzuwenden hat. Vorausgesetzt, die Nutzung findet in einem angemessenen Umfang statt. Für das Landesarbeitsgericht Köln (Az.: 4 Sa 1018/04) zum Beispiel sind täglich zehn Minuten angemessen.

Es gibt allerdings noch einen weiteren Aspekt, warum Arbeitgeber Mobiltelefone am Arbeitsplatz verbieten: Dieser betrifft das Thema Konkurrenz. Bei der Arbeit mit Prototypen beispielsweise befürchten Unternehmen oft, dass die Konkurrenz an Bilder und Ähnliches gelangt. Daher sind Mobiltelefone zur privaten Nutzung in solchen sensiblen Bereichen häufig generell verboten.

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Sabine Hockling

Die Chefredakteurin Sabine Hockling hat WIR SIND DER WANDEL ins Leben gerufen. Die Wirtschaftsjournalistin und SPIEGEL-Bestsellerautorin beschäftigt sich seit über 20 Jahren mit den Veränderungen unserer Arbeitswelt. Als Autorin, Herausgeberin und Ghostwriterin veröffentlicht sie regelmäßig Sachbücher – seit 2023 in dem von ihr gegründeten DIE RATGEBER VERLAG.