Manche Unternehmen besuchen krankgeschriebene Mitarbeitende zu Hause, beauftragen Detektive oder schicken sie zum Arzt. Doch ist das überhaupt erlaubt?
Arbeitgeber verlangen ihren Mitarbeitenden zunehmend mehr ab. Doch das Arbeitsrecht setzt klare Grenzen: Es schützt die Persönlichkeitsrechte und die Intimsphäre der Beschäftigten. Ob jemand tatsächlich zum Arzt muss, bestimmen Gesetze, Tarifverträge, Unfallverhütungsvorschriften oder Arbeitsschutzbestimmungen. Entscheidend ist, wo und in welcher Funktion die Person arbeitet.
Keine Pflicht zu schmerzhaften oder riskanten Untersuchungen
Köch:innen und Pilot:innen etwa müssen sich regelmäßig ärztlich untersuchen lassen – eine Voraussetzung für ihren Beruf. Wer diese Untersuchung verweigert, riskiert eine Abmahnung und bei Wiederholung die Kündigung. Ohne ärztliche Freigabe dürfen sie nicht arbeiten und verletzen damit ihre arbeitsvertraglichen Pflichten.
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Wer in einem Beruf ohne Untersuchungspflicht arbeitet, muss nicht zum Arzt. Wird jemand dennoch gedrängt, sollte er die rechtliche Grundlage prüfen. Grundsätzlich gilt: Niemand muss schmerzhafte oder riskante Untersuchungen hinnehmen. Wer kooperativ möchte, kann stattdessen ein Gesundheitszeugnis vom Hausarzt vorlegen.
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