Dürfen Arbeitgeber ihre Mitarbeitenden zum Arzt schicken?

Stethoskop

Manche Unternehmen besuchen krankgeschriebene Mitarbeitende zu Hause, setzen Detektiven auf sie an oder schicken sie zum Arzt. Doch ist das überhaupt erlaubt?

Arbeitgeber scheinen ihren Mitarbeitenden immer mehr abzuverlangen. Doch das Arbeitsrecht setzt klare Grenzen, denn es schützt sowohl die Persönlichkeitsrechte als auch die Intimsphäre der Beschäftigten. Ob jemand tatsächlich zum Arzt muss, regeln Gesetze, Tarifverträge, Unfallverhütungsvorschriften oder Arbeitsschutzbestimmungen. Entscheidend ist, wo und in welcher Funktion die Person arbeitet.

Keine Pflicht zu schmerzhaften oder riskanten Untersuchungen

Irrtümer und Mythen rund ums ArbeitsrechtKöche und Piloten etwa müssen sich regelmäßig ärztlich untersuchen lassen – eine Voraussetzung, um ihren Beruf auszuüben. Verweigern sie diese Untersuchung, riskieren sie eine Abmahnung und im Wiederholungsfall die Kündigung,. Ohne die ärztliche Freigabe dürfen sie nicht mehr eingesetzt werden und verletzen damit ihre arbeitsvertraglichen Pflichten.

Wer in einem Beruf arbeitet, der keine Gesundheitsuntersuchung erfordert, ist nicht verpflichtet, zum Arzt zu gehen. Wird jemand dennoch dazu gedrängt, sollte er die rechtliche Grundlage hinterfragen. Grundsätzlich gilt: Niemand muss schmerzhafte oder riskante Untersuchungen über sich ergehen lassen. Wer kooperativ sein möchte, kann stattdessen ein Gesundheitszeugnis vom Hausarzt vorlegen.

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Sabine Hockling

Die Chefredakteurin Sabine Hockling hat WIR SIND DER WANDEL ins Leben gerufen. Die Wirtschaftsjournalistin und SPIEGEL-Bestsellerautorin beschäftigt sich seit über 20 Jahren mit den Veränderungen unserer Arbeitswelt. Als Autorin, Herausgeberin und Ghostwriterin veröffentlicht sie regelmäßig Sachbücher – seit 2023 in dem von ihr gegründeten DIE RATGEBER VERLAG.