Dürfen Arbeitgeber ihre Mitarbeitenden zum Arzt schicken?

Stethoskop

Manche Unternehmen besuchen krankgeschriebene Mitarbeitende zu Hause, beauftragen Detektive oder schicken sie zum Arzt. Doch ist das überhaupt erlaubt?

Arbeitgeber verlangen ihren Mitarbeitenden zunehmend mehr ab. Doch das Arbeitsrecht setzt klare Grenzen: Es schützt die Persönlichkeitsrechte und die Intimsphäre der Beschäftigten. Ob jemand tatsächlich zum Arzt muss, bestimmen Gesetze, Tarifverträge, Unfallverhütungsvorschriften oder Arbeitsschutzbestimmungen. Entscheidend ist, wo und in welcher Funktion die Person arbeitet.

Keine Pflicht zu schmerzhaften oder riskanten Untersuchungen

Irrtümer und Mythen rund ums ArbeitsrechtKöch:innen und Pilot:innen etwa müssen sich regelmäßig ärztlich untersuchen lassen – eine Voraussetzung für ihren Beruf. Wer diese Untersuchung verweigert, riskiert eine Abmahnung und bei Wiederholung die Kündigung. Ohne ärztliche Freigabe dürfen sie nicht arbeiten und verletzen damit ihre arbeitsvertraglichen Pflichten.


Mehr zum Thema:


Wer in einem Beruf ohne Untersuchungspflicht arbeitet, muss nicht zum Arzt. Wird jemand dennoch gedrängt, sollte er die rechtliche Grundlage prüfen. Grundsätzlich gilt: Niemand muss schmerzhafte oder riskante Untersuchungen hinnehmen. Wer kooperativ möchte, kann stattdessen ein Gesundheitszeugnis vom Hausarzt vorlegen.

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Ullstein Verlag (1. Auflage, Juni 2017)
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Sabine Hockling

Die Chefredakteurin Sabine Hockling hat WIR SIND DER WANDEL ins Leben gerufen. Die Wirtschaftsjournalistin und SPIEGEL-Bestsellerautorin beschäftigt sich seit über 20 Jahren mit den Veränderungen unserer Arbeitswelt. Als Autorin, Herausgeberin und Ghostwriterin veröffentlicht sie regelmäßig Sachbücher – seit 2023 in dem von ihr gegründeten DIE RATGEBER VERLAG.