Dürfen Arbeitgeber ihre Mitarbeitenden zum Arzt schicken?

Stethoskop

Es gibt Unternehmen, die statten ihren krankgeschriebenen Beschäftigten Hausbesuche ab, lassen sie von Detektiven überwachen oder schicken sie zum Arzt. Doch dürfen sie überhaupt so weit gehen?

Mitarbeitende müssen sich anscheinend immer mehr von ihren Arbeitgebern gefallen lassen. Allerdings werden solche Handlungen vom Arbeitsrecht sehr strikt behandelt, denn hier sind sowohl das Persönlichkeitsrecht als auch die Intimsphäre des Beschäftigten betroffen. Ob der Mitarbeitende den Gang zur ärztlichen Untersuchung antreten muss, wird von Gesetzen, Tarifverträgen, Unfallverhütungsvorschriften oder Arbeitsschutzbestimmungen geregelt und hängt davon ab, wo Mitarbeitende konkret tätig sind und was sie tun.

Niemand muss schmerzhafte und risikoreiche Untersuchungen über sich ergehen lassen

So müssen Köche und Piloten beispielsweise regelmäßig zur ärztlichen Kontrolluntersuchung. Das ist sogar Voraussetzung dafür, dass sie überhaupt tätig sein dürfen. Weigern sich diese Berufsgruppen, droht eine Abmahnung und im Wiederholungsfall die Kündigung, denn hier verstoßen die Mitarbeitenden gegen ihre arbeitsvertraglichen Pflichten, weil sie unter Umständen dann nicht mehr eingesetzt werden dürfen.

Wer in einem Beruf tätig ist, für den keine Gesundheitsuntersuchung notwendig ist, muss auch nicht zur ärztlichen Untersuchung erscheinen. Wer vom Arbeitgeber dazu gezwungen wird, sollte nachfragen, welche konkrete Rechtsgrundlage vorliegt. Und ob Verpflichtung oder nicht, grundsätzlich muss niemand schmerzhafte und risikoreiche Untersuchungen über sich ergehen lassen. Wer sich kooperativ zeigen möchte, kann sich von seinem Hausarzt ein Gesundheitszeugnis ausstellen lassen.

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Ullstein Verlag (1. Auflage, Juni 2017)
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Sabine Hockling

Die Chefredakteurin Sabine Hockling hat WIR SIND DER WANDEL ins Leben gerufen. Die Wirtschaftsjournalistin und SPIEGEL-Bestsellerautorin beschäftigt sich seit über 20 Jahren mit den Veränderungen unserer Arbeitswelt. Als Autorin, Herausgeberin und Ghostwriterin veröffentlicht sie regelmäßig Sachbücher – seit 2023 in dem von ihr gegründeten DIE RATGEBER VERLAG.