Dürfen Arbeitgeber ihren Beschäftigten Bildungsurlaub verweigern?

Mann sitzt allein im Hörsaal

Gute Bildung ist der Schlüssel zum beruflichen Aufstieg. Deshalb unterstützt der Staat die Weiterbildung von Mitarbeitenden. Doch dürfen Arbeitgeber Bildungsurlaub verweigern?

Irrtümer und Mythen rund ums ArbeitsrechtArbeitgeber profitieren von Bildungsurlaub, denn gut ausgebildete Mitarbeitende sind das wichtigste Kapital eines Unternehmens. Weitsichtige Arbeitgeber fördern daher auch die Weiterbildung ihrer Beschäftigten. Einige Unternehmen haben dies sogar als Pflicht in ihren Arbeitsverträgen verankert.

Grundsätzlich dürfen Arbeitgeber den Bildungsurlaub nicht verbieten. In den meisten Bundesländern haben Mitarbeitende sogar einen gesetzlichen Anspruch darauf. Welche Bundesländer das betrifft und wie viele Tage zustehen, erfahren Interessierte auf den Internetseiten des Deutschen Bildungsservers.

Arbeitgeber können die Kostenübernahme mit einer Rückzahlungsklausel verknüpfen

Kommt es jedoch zu einem personellen Engpass oder unerwartet hohem Produktionsaufwand, dürfen Arbeitgeber den Bildungsurlaub vorübergehend verweigern. Beschäftigte sollten darauf achten, dass der Bildungsurlaub bei einem anerkannten Bildungsträger stattfindet.

Obwohl es keinen rechtlichen Anspruch gibt, übernehmen viele Arbeitgeber oft die Kosten für den Bildungsurlaub, einschließlich Anreise- und Unterbringungskosten. In solchen Fällen können sie die Kostenübernahme mit einer Rückzahlungsklausel verknüpfen. Verlässt ein Beschäftigter kurz nach einer teuren Weiterbildung das Unternehmen, muss er sich an den Kosten beteiligen. Als Faustregel gilt: Bei einer Weiterbildung bis zu zwei Monaten ist eine Bindung von einem Jahr möglich. Dauert die Weiterbildungen die bis zu zwei Jahre, ist eine Bindung von maximal fünf Jahren möglich. Wie hoch der Anteil der Beschäftigten an den Kosten ist, müssen Arbeitgeber vor der Bildungsmaßnahme schriftlich festlegen.

Mehr Informationen im SPIEGEL-Bestseller:

Cover Was Chefs nicht dürfen (und was doch)

 

Was Chefs nicht dürfen – und was doch
von Sabine Hockling und Ulf Weigelt
Ullstein Verlag (1. Auflage, Juni 2017)
9,99 Euro (D)
ISBN 978-3-548-37694-3

 


Wir übernehmen keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Rechtsinhalte. Insbesondere ersetzten die Beiträge grundsätzlich nicht eine fachkundige Rechtsberatung.


 

Wir sind der Wandel-Newsletter

Sabine Hockling

Die Chefredakteurin Sabine Hockling hat WIR SIND DER WANDEL ins Leben gerufen. Die Wirtschaftsjournalistin und SPIEGEL-Bestsellerautorin beschäftigt sich seit über 20 Jahren mit den Veränderungen unserer Arbeitswelt. Als Autorin, Herausgeberin und Ghostwriterin veröffentlicht sie regelmäßig Sachbücher – seit 2023 in dem von ihr gegründeten DIE RATGEBER VERLAG.