Wer unerlaubt an den Rechner von Vorgesetzten geht, riskiert seine Kündigung. Gilt das aber auch für Vorgesetzte bezüglich der Rechner von Beschäftigten?
Grundsätzlich sind Rechner, Schreibtisch, Ablagen, private Dinge usw. von Vorgesetzten tabu. Es sei denn, Chef:innen bitten einen Beschäftigten darum, etwas aus dem Büro zu holen oder vom Rechner auszudrucken. Ansonsten sollten Mitarbeitende die Finger von den Dingen ihrer Vorgesetzten lassen!
Auch Chef:innen dürfen nicht ohne Weiteres an die Rechner ihrer Beschäftigten
Wer sich nicht daran hält und unerlaubt in das Büro und an den Rechner von Vorgesetzten geht, riskiert seinen Job. Denn das ist eine grobe Pflichtverletzung. Arbeitsgerichte urteilen in solchen Fällen immer sehr streng, denn Büros von Vorgesetzten sind nicht der Arbeitsplatz des Beschäftigten.
Wichtig: Das Gleiche gilt übrigens für die Büroräume und Computer von Kolleg:innen. Auch die sind für Beschäftigte tabu.
Vorgesetzte dürfen nur an den Rechner ihrer Beschäftigten gehen, wenn diese nicht passwortgeschützt sind und nicht über private Daten verfügen. Dürfen Mitarbeitende nämlich private E-Mails am Arbeitsplatz erhalten und verschicken, ist der PC von Beschäftigten auch für Chef:innen tabu.
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Was Chefs nicht dürfen – und was doch
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