Ist es draußen kalt, gibt es in vielen Großraumbüros jedes Jahr Diskussionen über die Temperaturen. Der eine friert, die andere schwitzt, und manche brauchen ausreichend Sauerstoff zum Arbeiten. Dürfen Arbeitgeber einfach die Heizung drosseln oder hochstellen?
Kommt darauf an, wie warm bzw. kalt es im Großraumbüro ist. Denn Arbeitgeber dürfen hier nicht schalten und walten, wie sie es wollen . Ganz im Gegenteil, der Gesetzgeber hat dafür eine Richtlinie erlassen, die von Unternehmen einzuhalten ist. So schreibt die ASR A3.5 Raumtemperatur für verschiedene Arbeitsräume unterschiedliche Mindesttemperaturen vor. Die Spanne reicht dabei von 12 bis 20 Grad Celsius – je nachdem, wie körperlich schwer die Arbeiten sind, die in den Räumen ausgeführt werden. Die Faustregel lautet dabei: Je schwerer die Tätigkeit, desto kälter der Raum.
Verschiedene Tätigkeiten verlangen unterschiedliche Temperaturen
Für sitzende Tätigkeiten ohne körperlichen Einsatz (zum Beispiel Büroarbeiten) muss der Raum mindestens 20 Grad Celsius warm sein. Für leichte stehende, gehende oder mittelschwer sitzende Tätigkeiten (etwa Arbeiten an einer Werkbank) muss der Arbeitsort mindestens 19 Grad Celsius verfügen. Bei mittelschweren stehenden oder gehenden Tätigkeiten (beispielsweise Montagearbeiten) muss der Arbeitgeber für eine Mindesttemperatur von 17 Grad sorgen. Und für schwere stehende oder gehende Tätigkeiten (etwa das Tragen und Heben von Lasten) braucht es nur 12 Grad Celsius.
Wichtig: Für die korrekte Messung der Lufttemperatur müssen Arbeitgeber ein strahlungsgeschütztes Thermometer, das präzise auf +/- 0,5 Grad Celsius misst, zur Verfügung stellen. Die Messung muss dabei stündlich in einer Höhe von 0,6 Metern bei sitzenden und 1,1 Metern bei stehenden Tätigkeiten erfolgen.
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