Dürfen Chefs ihre Mitarbeitenden analysieren?

Fragezeichen

“Jede Jeck is anders”, sagt man so schön. Um ihre Mitarbeitenden besser zu verstehen, setzen Arbeitgeber gern auf Persönlichkeitsanalysen. Doch ist das rechtlich erlaubt?

Solche Analysen bewerten Verhalten und Entwicklungen von Menschen – und greifen damit in deren Persönlichkeitsrechte ein. Für Unternehmen entsteht dadurch ein rechtliches Risiko. Neben den Persönlichkeitsechten gilt es, den Datenschutz zu wahren.

Plant ein Unternehmen solche Analysen, muss es klar darlegen, was untersucht wird, warum die Analyse notwendig ist und wer die Daten einsehen und auswerten darf.


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Sensible Daten erfordern besonderen Schutz

Irrtümer und Mythen rund ums ArbeitsrechtAuch der Umgang mit den Ergebnissen ist entscheiden. Idealerweise werten nur ausgewählte Mitarbeitende der Personalabteilung die Daten aus und löschen sie anschließend. Die Ergebnisse sollten ausschließlich den betroffenen Mitarbeitenden, ihren direkten Vorgesetzten und gegebenenfalls der Geschäftsführung zugänglich sein.

Unternehmen müssen für solche Analysen klare Regeln aufstellen. Dazu gehört, die Mitarbeitenden schriftlich über den gesamten Prozess zu informieren. Sie müssen frei entscheiden können, ob sie zustimmen oder ablehnen.

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Cover Was Chefs nicht dürfen (und was doch)

 

Was Chefs nicht dürfen – und was doch
von Sabine Hockling und Ulf Weigelt
Ullstein Verlag (1. Auflage, Juni 2017)
13,99 Euro (D)
ISBN 978-3-548-37694-3

 


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Sabine Hockling

Die Chefredakteurin Sabine Hockling hat WIR SIND DER WANDEL ins Leben gerufen. Die Wirtschaftsjournalistin und SPIEGEL-Bestsellerautorin beschäftigt sich seit über 20 Jahren mit den Veränderungen unserer Arbeitswelt. Als Autorin, Herausgeberin und Ghostwriterin veröffentlicht sie regelmäßig Sachbücher – seit 2023 in dem von ihr gegründeten DIE RATGEBER VERLAG.