“Jede Jeck is anders”, sagt man so schön. Um ihre Mitarbeitenden besser zu verstehen, setzen Arbeitgeber gern auf Persönlichkeitsanalysen. Doch ist das rechtlich erlaubt?
Solche Analysen bewerten Verhalten und Entwicklungen von Menschen – und greifen damit in deren Persönlichkeitsrechte ein. Für Unternehmen entsteht dadurch ein rechtliches Risiko. Neben den Persönlichkeitsechten gilt es, den Datenschutz zu wahren.
Plant ein Unternehmen solche Analysen, muss es klar darlegen, was untersucht wird, warum die Analyse notwendig ist und wer die Daten einsehen und auswerten darf.
- Wenn das Gesicht die Karriere bestimmt
- Online-Status: Wo Kontrolle endet und Vertrauen beginnt
- KI im Recruiting: Wie Algorithmen einstellen – und diskriminieren
- Googeln mit Folgen: Jurist erstreitet DSGVO-Entschädigung
Sensible Daten erfordern besonderen Schutz
Auch der Umgang mit den Ergebnissen ist entscheiden. Idealerweise werten nur ausgewählte Mitarbeitende der Personalabteilung die Daten aus und löschen sie anschließend. Die Ergebnisse sollten ausschließlich den betroffenen Mitarbeitenden, ihren direkten Vorgesetzten und gegebenenfalls der Geschäftsführung zugänglich sein.
Unternehmen müssen für solche Analysen klare Regeln aufstellen. Dazu gehört, die Mitarbeitenden schriftlich über den gesamten Prozess zu informieren. Sie müssen frei entscheiden können, ob sie zustimmen oder ablehnen.
Mehr Informationen im SPIEGEL-Bestseller:
Was Chefs nicht dürfen – und was doch
von Sabine Hockling und Ulf Weigelt
Ullstein Verlag (1. Auflage, Juni 2017)
13,99 Euro (D)
ISBN 978-3-548-37694-3
Wir übernehmen keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Rechtsinhalte. Insbesondere ersetzten die Beiträge grundsätzlich nicht eine fachkundige Rechtsberatung.


