Wie sagt man so schön: “Jede Jeck is anders!” Um ihre Mitarbeitenden besser zu verstehen, greifen Arbeitgeber gern zu Persönlichkeitsanalysen. Doch ist das überhaupt erlaubt?
Persönlichkeitsanalysen untersuchen Verhalten und Entwicklungen von Menschen – und greifen damit in deren Persönlichkeitsrechte ein. Für Unternehmen birgt das rechtliche Risiken. Neben den Persönlichkeitsechten müssen sie auch den Datenschutz wahren.
Will ein Unternehmen solche Analysen durchführen, muss es genau erklären, was analysiert wird, warum die Analyse nötig ist und wer die Daten einsehen und auswerten darf.
Sensible Daten verdienen besonderen Schutz
Ebenso wichtig ist der Umgang mit den Ergebnissen. Idealerweise werten nur ausgewählte Personen aus der Personalabteilung die Daten aus und löschen sie anschließend. Die Ergebnisse sollten ausschließlich den betroffenen Mitarbeitenden, ihren direkten Vorgesetzten und gegebenenfalls der Geschäftsführung zugänglich sein.
Unternehmen sollten für solche Analysen klare Rahmenbedingungen schaffen. Dazu gehört, die Mitarbeitenden schriftlich über den gesamten Prozess zu informieren. Sie müssen die Möglichkeit haben, ihre Zustimmung zu geben – ober abzulehnen.
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Was Chefs nicht dürfen – und was doch
von Sabine Hockling und Ulf Weigelt
Ullstein Verlag (1. Auflage, Juni 2017)
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