Sind Auseinandersetzungen festgefahren, kommt es in der Regel nicht mehr zu einer friedvollen Einigung. Daher setzen Arbeitgeber bei hartnäckigen Konflikten immer häufiger auf Mediatoren. Doch müssen sich Beschäftigte darauf einlassen, oder dürfen sie die Arbeit mit ihnen ablehnen?
Sind Konflikte festgefahren, hilft am Ende nur noch eine neutrale Person, die versucht, die Streithähne durch geeignete Maßnahmen zur Einsicht zu bringen. Dafür erhalten beide Seiten ausreichend Zeit, die Hintergründe ihrer Auseinandersetzung vorzutragen, mit dem Ziel, am Ende eine verbindliche Vereinbarung zu treffen. Wie die konkret aussieht, entscheiden beide gemeinsam.
Der Vorteil einer Mediation ist, dass die streitenden Parteien gemeinsam eine Vereinbarung treffen. Wird die nämlich von einer übergeordneten Person wie beispielsweise einem Richter getroffen, ist der Streit noch lange nicht beigelegt, was nicht sinnvoll ist, da bei der dauerhaften Streitbeilegung der Betriebsfrieden im Vordergrund steht.
Mediatoren sind da, um zu regulieren
Wichtig: Die Teilnahme an der Mediation muss unbedingt freiwillig erfolgen. Denn hier geht es um das gemeinsame Erarbeiten einer Lösung. Und die ist unter Druck kaum zu erreichen.
Ein weiterer Vorteil einer Mediation ist, dass ein mögliches Machtgefüge zwischen den Streithähnen aufgehoben wird: Hier treffen sich beide auf Augenhöhe. Der Mediator ist da, um regulierend einzugreifen, wenn einer den anderen beispielsweise nicht zu Wort zu kommen lässt.
Eine Mediation als Konfliktbewältigung wird auch immer häufiger von Arbeitsgerichten angewandt. Das heißt, der Prozess wird unterbrochen, um zu schauen, ob eine Mediation die Lösung bringen kann. Kommt es nicht zu einer Einigung, kann der Prozess wieder aufgenommen werden.
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