Dürfen Mitarbeitende bei häuslichen Notfällen den Arbeitsplatz verlassen?

Mann sitzt am Schreibtisch

Wenn ein kaputtes Fenster Regen in die Wohnung lässt oder ein Rohrbruch das Haus überschwemmt, zählt jede Minute. Doch dürfen Beschäftigte in solchen Fällen spontan ihren Arbeitsplatz verlassen?

So dringend der Notfall auch sein mag: Während der Arbeitszeit ist ein spontanes Verlassen des Arbeitsplatzes in der Regel nicht erlaubt. Reparaturen gelten als private Angelegenheiten und sind außerhalb der Arbeitszeit zu regeln. Mitarbeitende sind verpflichtet, während der Arbeitszeit ihre vertraglichen Aufgaben zu erfüllen und persönliche Anliegen nicht ohne Absprache zu erledigen.


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Ausnahmen sind möglich

Irrtümer und Mythen rund ums ArbeitsrechtIn besonderen Fällen kann jedoch eine Ausnahme gelten. Erfordert ein Notfall sofortiges Handeln – etwa, wenn die Polizei mitteilt, dass die Wohnung wegen eines Schadens betreten werden muss – kann das Verlassen des Arbeitsplatzes gerechtfertigt sein. Voraussetzung ist, dass alle Alternativen ausgeschöpft wurden, um eine Ersatzlösung zu finden.

Wer plötzlich weg muss, sollte den Arbeitgeber unbedingt informieren. Andernfalls drohen arbeitsrechtliche Konsequenzen wie Abmahnung oder sogar eine Kündigung.

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Ullstein Verlag (1. Auflage, Juni 2017)
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Sabine Hockling

Die Chefredakteurin Sabine Hockling hat WIR SIND DER WANDEL ins Leben gerufen. Die Wirtschaftsjournalistin und SPIEGEL-Bestsellerautorin beschäftigt sich seit über 20 Jahren mit den Veränderungen unserer Arbeitswelt. Als Autorin, Herausgeberin und Ghostwriterin veröffentlicht sie regelmäßig Sachbücher – seit 2023 in dem von ihr gegründeten DIE RATGEBER VERLAG.