Wenn ein kaputtes Fenster Regen in die Wohnung lässt oder ein Rohrbruch das Haus überschwemmt, zählt jede Minute. Doch dürfen Beschäftigte in solchen Fällen spontan ihren Arbeitsplatz verlassen?
So dringend der Notfall auch sein mag: Während der Arbeitszeit ist ein spontanes Verlassen des Arbeitsplatzes in der Regel nicht erlaubt. Reparaturen gelten als private Angelegenheiten und sind außerhalb der Arbeitszeit zu regeln. Mitarbeitende sind verpflichtet, während der Arbeitszeit ihre vertraglichen Aufgaben zu erfüllen und persönliche Anliegen nicht ohne Absprache zu erledigen.
- Ist die Social Media-Nutzung während der Arbeitszeit verboten?
- Müssen Mitarbeiter Verspätungen aufgrund der Witterung nacharbeiten?
- Alarmbereitschaft gilt als Arbeitszeit
Ausnahmen sind möglich
In besonderen Fällen kann jedoch eine Ausnahme gelten. Erfordert ein Notfall sofortiges Handeln – etwa, wenn die Polizei mitteilt, dass die Wohnung wegen eines Schadens betreten werden muss – kann das Verlassen des Arbeitsplatzes gerechtfertigt sein. Voraussetzung ist, dass alle Alternativen ausgeschöpft wurden, um eine Ersatzlösung zu finden.
Wer plötzlich weg muss, sollte den Arbeitgeber unbedingt informieren. Andernfalls drohen arbeitsrechtliche Konsequenzen wie Abmahnung oder sogar eine Kündigung.
Mehr Informationen im SPIEGEL-Bestseller:
Was Chefs nicht dürfen – und was doch
von Sabine Hockling und Ulf Weigelt
Ullstein Verlag (1. Auflage, Juni 2017)
9,99 Euro (D)
ISBN 978-3-548-37694-3
Wir übernehmen keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Rechtsinhalte. Insbesondere ersetzten die Beiträge grundsätzlich nicht eine fachkundige Rechtsberatung.