Angesichts der Datenskandale der letzten Jahre ist Datenschutz und -sicherheit in vielen Unternehmen ein sensibles Thema. Dazu gehört auch der Umgang mit Passwörtern.
Mitarbeitende müssen ihre Passwörter geheim halten, sicher aufbewahren und nicht weitergeben. Unternehmen setzen Passwörter ein, um Zugriffsrechte zu vergeben und Daten zu schützen.
Verletzung der arbeitsvertraglichen Pflichten
Wer das Passwort einer Kollegin oder eines Kollegen verwendet, handelt illegal und riskiert eine Kündigung sowie eine Anzeige – besonders, wenn er seine Zugriffsrechte überschreitet. Denn wer fremde Passwörter benutzt, verstößt gegen seine arbeitsvertraglichen Pflichten. Und weil das zu einem gravierenden Vertrauensbruch zwischen Unternehmen und Mitarbeitenden führt, ist eine fristlose Kündigung möglich.
Dass das nicht unüblich ist, zeigt ein Urteil des Landesarbeitsgerichts München (Az.: 11 Sa 1066/08): Ein Beschäftigter verschaffte sich mit dem Passwort eines Kollegen nicht nur Lese- und Schreibrechte über seinen Status hinaus. Er änderte sogar Daten. Als das Unternemen dies entdeckte, kündigte es ihm fristlos und erstattete Strafanzeige wegen Datenveränderung.
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Was Chefs nicht dürfen – und was doch
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