Dürfen Mitarbeitende die Passwörter ihrer Kollegen benutzen?

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Angesichts der Datenskandale der letzten Jahre ist Datenschutz und -sicherheit in vielen Unternehmen ein sensibles Thema. Dazu gehört auch der Umgang mit Passwörtern.

Mitarbeitende müssen ihre Passwörter geheim halten, sicher aufbewahren und nicht weitergeben. Unternehmen setzen Passwörter ein, um Zugriffsrechte zu vergeben und Daten zu schützen.

Verletzung der arbeitsvertraglichen Pflichten

Irrtümer und Mythen rund ums ArbeitsrechtWer das Passwort einer Kollegin oder eines Kollegen verwendet, handelt illegal und riskiert eine Kündigung sowie eine Anzeige – besonders, wenn er seine Zugriffsrechte überschreitet. Denn wer fremde Passwörter benutzt, verstößt gegen seine arbeitsvertraglichen Pflichten. Und weil das zu einem gravierenden Vertrauensbruch zwischen Unternehmen und Mitarbeitenden führt, ist eine fristlose Kündigung möglich.

Dass das nicht unüblich ist, zeigt ein Urteil des Landesarbeitsgerichts München (Az.: 11 Sa 1066/08): Ein Beschäftigter verschaffte sich mit dem Passwort eines Kollegen nicht nur Lese- und Schreibrechte über seinen Status hinaus. Er änderte sogar Daten. Als das Unternemen dies entdeckte, kündigte es ihm fristlos und erstattete Strafanzeige wegen Datenveränderung.

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Ullstein Verlag (1. Auflage, Juni 2017)
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ISBN 978-3-548-37694-3

 


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Sabine Hockling

Die Chefredakteurin Sabine Hockling hat WIR SIND DER WANDEL ins Leben gerufen. Die Wirtschaftsjournalistin und SPIEGEL-Bestsellerautorin beschäftigt sich seit über 20 Jahren mit den Veränderungen unserer Arbeitswelt. Als Autorin, Herausgeberin und Ghostwriterin veröffentlicht sie regelmäßig Sachbücher – seit 2023 in dem von ihr gegründeten DIE RATGEBER VERLAG.