Brückentage sind bei Arbeitnehmern sehr beliebt, denn mit ihnen können Urlaubstage teilweise verdoppelt werden. Im neuen Jahr beschäftigt wieder viele Mitarbeiter das Thema, denn wer geschickt plant, kann seine Urlaubstage enorm verlängern. Doch hat jeder einen Anspruch darauf?
Einen rechtlichen Anspruch darauf, seinen Urlaub um die Brückentage herum zu legen, haben Mitarbeiter nicht. Was § 7 des Bundesurlaubsgesetzes hingegen regelt ist, dass Urlaub zusammenhängend zu gewähren ist. Das heißt, Arbeitgeber sollen ihren Mitarbeitern mindestens einmal im Jahr eine längere durchgehende Erholungsphase ermöglichen.
In der Regel berücksichtigen Arbeitgeber dabei die Wünsche ihrer Angestellten. Wer aber auf Nummer sicher gehen will und so oft wie möglich Brückentage nutzen möchte, sollte früh seine Urlaubsanträge einreichen.
Kommt es dabei zwischen Mitarbeitern zum Streit, regeln einige Betriebe es nach dem Fairness-Prinzip: Wer bereits im Vorjahr seinen Wunschtermin erfüllt bekam, muss im Folgejahr zurückstehen.
Wichtig: Mitarbeiter mit schulpflichtigen Kindern müssen bevorzugt ihre Urlaubstage in den Schulferien erhalten.
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