Haben Mitarbeiter einen Anspruch auf Brückentage?

2 Personen im Liegestuhl am Strand

Brückentage sind bei Arbeitnehmern sehr beliebt, denn mit ihnen können Urlaubstage teilweise verdoppelt werden. Im neuen Jahr beschäftigt wieder viele Mitarbeiter das Thema, denn wer geschickt plant, kann seine Urlaubstage enorm verlängern. Doch hat jeder einen Anspruch darauf?

Irrtümer und Mythen rund ums ArbeitsrechtEinen rechtlichen Anspruch darauf, seinen Urlaub um die Brückentage herum zu legen, haben Mitarbeiter nicht. Was § 7 des Bundesurlaubsgesetzes hingegen regelt ist, dass Urlaub zusammenhängend zu gewähren ist. Das heißt, Arbeitgeber sollen ihren Mitarbeitern mindestens einmal im Jahr eine längere durchgehende Erholungsphase ermöglichen.

In der Regel berücksichtigen Arbeitgeber dabei die Wünsche ihrer Angestellten. Wer aber auf Nummer sicher gehen will und so oft wie möglich Brückentage nutzen möchte, sollte früh seine Urlaubsanträge einreichen.

Kommt es dabei zwischen Mitarbeitern zum Streit, regeln einige Betriebe es nach dem Fairness-Prinzip: Wer bereits im Vorjahr seinen Wunschtermin erfüllt bekam, muss im Folgejahr zurückstehen.

Wichtig: Mitarbeiter mit schulpflichtigen Kindern müssen bevorzugt ihre Urlaubstage in den Schulferien erhalten.

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Sabine Hockling

Die Chefredakteurin Sabine Hockling hat WIR SIND DER WANDEL ins Leben gerufen. Die Wirtschaftsjournalistin und SPIEGEL-Bestsellerautorin beschäftigt sich seit über 20 Jahren mit den Veränderungen unserer Arbeitswelt. Als Autorin, Herausgeberin und Ghostwriterin veröffentlicht sie regelmäßig Sachbücher – seit 2023 in dem von ihr gegründeten DIE RATGEBER VERLAG.