Ist Stromdiebstahl ein Kavaliersdelikt?

Frau hält Smartphone in Hand

Viele Mitarbeitende nutzen private Smartphones, Tablets oder Notebooks. Sind die Akkus leer, laden sie ihre Geräte am Arbeitsplatz auf Kosten des Arbeitgebers auf. Diebstahl oder Kavaliersdelikt?

Ein Arbeitgeber fühlt sich betrogen: Ein Mitarbeitender lädt seinen Rasierapparat im Büro auf und geht dann eine Stunde vor Dienstschluss. Der Arbeitgeber ist mit beidem nicht einverstanden und kündigt dem Mitarbeitenden aufgrund fristlos.

Verbote klar aussprechen

Irrtümer und Mythen rund ums ArbeitsrechtDie Richter des Landesarbeitsgerichts (LAG) Köln entschieden, dass der Stromdiebstahl keine fristlose Kündigung rechtfertigt. Das vorzeitige Verlassen des Arbeitsplatzes war zwar eine Arbeitsvertragsverletzung des Mitarbeiters, doch hätte der Arbeitgeber vorab abmahnen müssen (Az.: 3 Sa 408/11).

Wollen Unternehmen das Aufladen privater Geräte verbieten, müssen sie dies klar kommunizieren. Gibt es keine klare Ansage, sollten Mitarbeitende oder – falls vorhanden – der Betriebsrat eine Stellungnahme einfordern.

 

Mehr Informationen im SPIEGEL-Bestseller:

Cover Was Chefs nicht dürfen (und was doch)

 

Was Chefs nicht dürfen – und was doch
von Sabine Hockling und Ulf Weigelt
Ullstein Verlag (1. Auflage, Juni 2017)
9,99 Euro (D)
ISBN 978-3-548-37694-3

 


Wir übernehmen keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Rechtsinhalte. Insbesondere ersetzten die Beiträge grundsätzlich nicht eine fachkundige Rechtsberatung.


 

Wir sind der Wandel-Newsletter

Sabine Hockling

Die Chefredakteurin Sabine Hockling hat WIR SIND DER WANDEL ins Leben gerufen. Die Wirtschaftsjournalistin und SPIEGEL-Bestsellerautorin beschäftigt sich seit über 20 Jahren mit den Veränderungen unserer Arbeitswelt. Als Autorin, Herausgeberin und Ghostwriterin veröffentlicht sie regelmäßig Sachbücher – seit 2023 in dem von ihr gegründeten DIE RATGEBER VERLAG.