Ist Stromdiebstahl ein Kavaliersdelikt?

Frau hält Smartphone in Hand

Viele Mitarbeitende nutzen private Smartphones, Tablets oder Notebooks. Sind die Akkus leer, laden sie ihre Geräte am Arbeitsplatz auf – auf Kosten des Arbeitgebers. Die Frage lautet: Diebstahl oder harmloses Vergehen?

Ein Arbeitgeber fühlt sich hintergangen: Ein Mitarbeiter lädt seinen Rasierapparat im Büro auf und verlässt den Arbeitsplatz eine Stunde vor Dienstschluss. Der Arbeitgeber akzeptiert beides nicht und kündigt dem Mitarbeiter fristlos.


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Verbote klar formulieren

Irrtümer und Mythen rund ums ArbeitsrechtDie Richter:innen des Landesarbeitsgerichts (LAG) Köln entschieden: Stromdiebstahl allein rechtfertigt keine fristlose Kündigung. Zwar verletzte der Mitarbeiter mit dem vorzeitigen Verlassen des Arbeitsplatzes seinen Arbeitsvertrag, doch hätte der Arbeitgeber ihn vorher abmahnen müssen (Az. 3 Sa 408/11).

Wollen Unternehmen das Aufladen privater Geräte untersagen, müssen sie dies unmissverständlich mitteilen. Fehlt eine klare Regelung, sollten Mitarbeitende oder – falls vorhanden – der Betriebsrat eine Klärung verlangen.

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Cover Was Chefs nicht dürfen (und was doch)

 

Was Chefs nicht dürfen – und was doch
von Sabine Hockling und Ulf Weigelt
Ullstein Verlag (1. Auflage, Juni 2017)
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ISBN 978-3-548-37694-3

 


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Sabine Hockling

Die Chefredakteurin Sabine Hockling hat WIR SIND DER WANDEL ins Leben gerufen. Die Wirtschaftsjournalistin und SPIEGEL-Bestsellerautorin beschäftigt sich seit über 20 Jahren mit den Veränderungen unserer Arbeitswelt. Als Autorin, Herausgeberin und Ghostwriterin veröffentlicht sie regelmäßig Sachbücher – seit 2023 in dem von ihr gegründeten DIE RATGEBER VERLAG.