Ist Stromdiebstahl ein Kavaliersdelikt?

Frau hält Smartphone in Hand

Die meisten Mitarbeiter besitzen ein privates Smartphone, Tablet oder Notebook. Sind die Akkus leer, laden viele ihre Geräte am Arbeitsplatz auf Kosten des Arbeitgebers auf. Diebstahl oder Kavaliersdelikt?

Ein Arbeitgeber fühlt sich von dem Verhalten eines Mitarbeiters geprellt: Erst lädt er seinen Rasierapparat am Arbeitsplatz auf Kosten des Unternehmens auf und dann macht er auch noch eine Stunde vor Dienstschluss Feierabend. Da er weder mit dem Stromdiebstahl noch mit dem frühen Feierabend einverstanden ist, kündigt er dem Mitarbeiter aufgrund beider Vorkommnisse fristlos.

Verbote konkret kommunizieren

Irrtümer und Mythen rund ums ArbeitsrechtDie Richter des Landesarbeitsgericht (LAG) Köln jedoch stellten klar, dass der Stromdiebstahl keine fristlose Kündigung rechtfertigte. Und das vorzeitige Verlassen des Arbeitsplatzes war zwar eine Arbeitsvertragsverletzung des Mitarbeiters. Hier aber hätte der Arbeitgeber vorab eine Abmahnung aussprechen müssen (Az.: 3 Sa 408/11).

Möchten Unternehmen das Aufladen privater Geräte am Arbeitsplatz verbieten, müssen sie dieses Verbot daher konkret kommunizieren. Gibt es hierzu keine Stellungnahme vom Arbeitgeber, sollten Mitarbeiter oder – falls vorhanden – der Betriebsrat diese einfordern.

 

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Was Chefs nicht dürfen – und was doch
von Sabine Hockling und Ulf Weigelt
Ullstein Verlag (1. Auflage, Juni 2017)
9,99 Euro (D)
ISBN 978-3-548-37694-3

 


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Sabine Hockling

Die Chefredakteurin Sabine Hockling hat WIR SIND DER WANDEL ins Leben gerufen. Die Wirtschaftsjournalistin und SPIEGEL-Bestsellerautorin beschäftigt sich seit über 20 Jahren mit den Veränderungen unserer Arbeitswelt. Als Autorin, Herausgeberin und Ghostwriterin veröffentlicht sie regelmäßig Sachbücher – seit 2023 in dem von ihr gegründeten DIE RATGEBER VERLAG.