Viele Mitarbeitende nutzen private Smartphones, Tablets oder Notebooks. Sind die Akkus leer, laden sie ihre Geräte am Arbeitsplatz auf – auf Kosten des Arbeitgebers. Die Frage lautet: Diebstahl oder harmloses Vergehen?
Ein Arbeitgeber fühlt sich hintergangen: Ein Mitarbeiter lädt seinen Rasierapparat im Büro auf und verlässt den Arbeitsplatz eine Stunde vor Dienstschluss. Der Arbeitgeber akzeptiert beides nicht und kündigt dem Mitarbeiter fristlos.
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Verbote klar formulieren
Die Richter:innen des Landesarbeitsgerichts (LAG) Köln entschieden: Stromdiebstahl allein rechtfertigt keine fristlose Kündigung. Zwar verletzte der Mitarbeiter mit dem vorzeitigen Verlassen des Arbeitsplatzes seinen Arbeitsvertrag, doch hätte der Arbeitgeber ihn vorher abmahnen müssen (Az. 3 Sa 408/11).
Wollen Unternehmen das Aufladen privater Geräte untersagen, müssen sie dies unmissverständlich mitteilen. Fehlt eine klare Regelung, sollten Mitarbeitende oder – falls vorhanden – der Betriebsrat eine Klärung verlangen.
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Was Chefs nicht dürfen – und was doch
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Ullstein Verlag (1. Auflage, Juni 2017)
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