Viele Mitarbeitende nutzen private Smartphones, Tablets oder Notebooks. Sind die Akkus leer, laden sie ihre Geräte am Arbeitsplatz auf Kosten des Arbeitgebers auf. Diebstahl oder Kavaliersdelikt?
Ein Arbeitgeber fühlt sich betrogen: Ein Mitarbeitender lädt seinen Rasierapparat im Büro auf und geht dann eine Stunde vor Dienstschluss. Der Arbeitgeber ist mit beidem nicht einverstanden und kündigt dem Mitarbeitenden aufgrund fristlos.
Verbote klar aussprechen
Die Richter des Landesarbeitsgerichts (LAG) Köln entschieden, dass der Stromdiebstahl keine fristlose Kündigung rechtfertigt. Das vorzeitige Verlassen des Arbeitsplatzes war zwar eine Arbeitsvertragsverletzung des Mitarbeiters, doch hätte der Arbeitgeber vorab abmahnen müssen (Az.: 3 Sa 408/11).
Wollen Unternehmen das Aufladen privater Geräte verbieten, müssen sie dies klar kommunizieren. Gibt es keine klare Ansage, sollten Mitarbeitende oder – falls vorhanden – der Betriebsrat eine Stellungnahme einfordern.
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Was Chefs nicht dürfen – und was doch
von Sabine Hockling und Ulf Weigelt
Ullstein Verlag (1. Auflage, Juni 2017)
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