Können Arbeitgeber den Resturlaub streichen?

Strand

Das Jahr ist fast vorbei, daher sollten Beschäftigte ihren Resturlaub im Auge behalten. Viele gehen nämlich davon aus, dass ihr Resturlaub erst am 31. März des Folgejahres verfällt. Das ist aber falsch!

Irrtümer und Mythen rund ums ArbeitsrechtLaut Bundesurlaubsgesetz müssen Mitarbeitende ihren Urlaub im laufenden Kalenderjahr nehmen – ansonsten verfällt er am 31. Dezember. Denn der Urlaubsanspruch von Beschäftigten ist befristet auf ein Kalenderjahr. Das heißt, Mitarbeitende müssen ihre Urlaubstage in dem laufenden Kalenderjahr nehmen, in dem die Urlaubstage entstehen. Ein Übertrag auf das nächste Kalenderjahr ist laut §7 des Bundesurlaubsgesetzes nur in Ausnahmefällen möglich. Kann der Resturlaub auf das nächste Kalenderjahr übertragen werden, wird die Frist meist bis zum 31. März des Folgejahres verlängert.

Ein Ausnahmefall liegt beispielsweise vor, wenn ein Beschäftigter krank ist und anhand einer Krankmeldung erkennbar wird, dass er seinen Urlaub nicht mehr im Kalenderjahr nehmen kann. Oder wenn er so spät im Laufe des Kalenderjahres an seinen Arbeitsplatz zurückkehrt, dass er nur noch einen Teil seines Urlaubs bis zum 31. Dezember nehmen kann.

Wann verfällt der Urlaubsanspruch?

In solchen Fällen müssen Unternehmen den Resturlaub auf das nächste Kalenderjahr übertragen. Das erfolgt automatisch und muss nicht extra vom Beschäftigten schriftlich beantragt werden. Nimmt der Mitarbeitende seinen Resturlaub aufgrund betrieblicher Gründe nicht bis zum 31. März des Folgejahres, verfällt der Urlaub ersatzlos!

Wichtig: Wer aufgrund einer längeren Krankheit seinen Urlaub weder bis zum 31. Dezember noch bis zum 31. März des Folgejahres nehmen kann, hat nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs sogar 15 Monate nach dem Ende des Urlaubsjahres – also bis zum 31. März des zweiten Folgejahres – Zeit, seinen Urlaub zu nehmen.

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Ullstein Verlag (1. Auflage, Juni 2017)
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Sabine Hockling

Die Chefredakteurin Sabine Hockling hat WIR SIND DER WANDEL ins Leben gerufen. Die Wirtschaftsjournalistin und SPIEGEL-Bestsellerautorin beschäftigt sich seit über 20 Jahren mit den Veränderungen unserer Arbeitswelt. Als Autorin, Herausgeberin und Ghostwriterin veröffentlicht sie regelmäßig Sachbücher – seit 2023 in dem von ihr gegründeten DIE RATGEBER VERLAG.