Verschlafen, Zug verpasst, extremes Wetter – viele Gründe führen dazu, dass Mitarbeitende nicht pünktlich zur Arbeit kommen. Wie geht man im Berufsleben mit Verspätungen durch höhere Gewalt um?
Müssen Mitarbeitende wetterbedingte Ausfälle nacharbeiten? Ja! Wer wegen des Wetters zu spät kommt, muss die Zeit nachholen. Wer das nicht will oder kann, muss einen Lohnabzug hinnehmen. Arbeitgeber dürfen das.
Noch immer kursiert das Argument, dass Witterungsverhältnisse wie Glatteis höhere Gewalt seien und Mitarbeitende nichts dafür könnten. Das stimmt nicht. Jeder muss sich rechtzeitig auf den Weg machen. Dauert der Weg im Winter länger, müssen Mitarbeitende früher starten.
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Was Chefs nicht dürfen – und was doch
von Sabine Hockling und Ulf Weigelt
Ullstein Verlag (1. Auflage, Juni 2017)
9,99 Euro (D)
ISBN 978-3-548-37694-3
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