Heiratet ein krankgeschriebener Mitarbeitender, und verhält er sich auf seiner Feier nicht so, dass er schnell wieder gesund wird, kann sein Arbeitgeber kündigen.
Ein Angestellter war aufgrund eines Bandscheibenvorfalls krankgeschrieben, feierte aber dennoch seine Hochzeit. Im Überschwang der Gefühle hob der Bräutigam seine frisch Angetraute hoch und postete das Bild bei Facebook. Als sein Arbeitgeber das Foto sah, kündigte er dem Bräutigam fristlos.
Krankgeschriebene Beschäftigte sollten sich stets so verhalten, dass sie schnell wieder gesund werden
Der Mitarbeiter wehrte sich dagegen mit dem Argument, dass er seine Frau nur kurz im Überschwang der Gefühl hoch hob. Weiter führte er an, dass seine Frau trotz Babybauch nur knapp 60 Kilogramm wog. Für ihn mit einer Körpergröße von über 1,90 Meter ein Fliegengewicht. Der Arbeitgeber jedoch blieb hart. Vor Gericht einigten sich beide Seiten dann auf eine ordentliche Kündigung mit Abfindung (Az.: 3 Ca 1384/13).
Das Urteil zeigt, dass krankgeschriebene Beschäftigte sich stets so verhalten sollten, dass sie schnell wieder gesund werden, um an ihren Arbeitsplatz zurückkehren zu können. Der Bräutigam verhielt sich in den Augen seines Arbeitgebers so nicht. Er verstieß mit seinem Verhalten nicht nur gegen die Leistungspflicht, die er zu erfüllen hatte. Es zerstörte auch das Vertrauen des Chefs in seine Aufrichtigkeit.
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