Wer Daten löscht, fliegt raus

Laptop-Tastatur

Zoffen sich Beschäftigte und Arbeitgeber, rächen sich nicht wenige Mitarbeitende an ihren Vorgesetzten. Wer dabei zu weit geht, fliegt raus.

Ein Mitarbeiter verhandelte mit seinem Arbeitgeber seinen Aufhebungsvertrag. Die dabei aufkeimende Unzufriedenheit des Mitarbeiters entwickelte sich wohl in eine blinde Wut, denn er löschte an an zwei Tagen diverse Dateien, Kontakte, E-Mails, Aufgaben und Termine von seinem Betriebscomputer.

Zerstörtes Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitgeber und Mitarbeiter

Irrtümer und Mythen rund ums ArbeitsrechtAls der Arbeitgeber die Löschungen entdeckte, kündigte er dem Mitarbeiter fristlos, hilfsweise ordentlich. Während das Arbeitsgericht nur die ordentliche Kündigung für gerechtfertigt hielt, stimmte das Hessische Landesarbeitsgericht der fristlosen Kündigung zu.

Denn für die Richter war die nicht genehmigte umfangreiche Datenlöschung von dem Betriebscomputer ein gravierender Verstoß gegen die Nebenpflichten aus dem Arbeitsvertrag. Und das so zerstörte Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitgeber und Mitarbeiter nicht mehr zu kitten. Auch war die fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung gerechtfertigt, da der Mitarbeiter in den Augen der Richter genau wusste, was er mit seiner Aktion anrichtet (Az.: 7 Sa 1060/10).

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Sabine Hockling

Die Chefredakteurin Sabine Hockling hat WIR SIND DER WANDEL ins Leben gerufen. Die Wirtschaftsjournalistin und SPIEGEL-Bestsellerautorin beschäftigt sich seit über 20 Jahren mit den Veränderungen unserer Arbeitswelt. Als Autorin, Herausgeberin und Ghostwriterin veröffentlicht sie regelmäßig Sachbücher – seit 2023 in dem von ihr gegründeten DIE RATGEBER VERLAG.