Wer zahlt bei einem Unfall mit dem Firmenwagen?

Autounfall

Wer mit dem Firmenwagen einen Unfall baut, wähnt sich oft auf der sicheren Seite. Schließlich gehört das Auto dem Arbeitgeber, der für Inspektionen und Reparaturen aufkommen muss. Doch so einfach ist es nicht.

Irrtümer und Mythen rund ums ArbeitsrechtVerursacht ein Mitarbeitender mit dem Dienstwagen einen Unfall, greift das sogenannte Haftungsprivileg. Das bedeutet: Er haftet nur bei grober Fahrlässigkeit. Dazu gehören etwa alkoholisiertes Fahren oder das Überfahren einer roten Ampel – Situationen, in denen der Unfall vermeidbar gewesen wäre.

Ob der Mitarbeitende den Schaden allein tragen muss, hängt von der Höhe des Schadens ab. Ist dieser außergewöhnlich hoch, orientiert sich die Haftung an seinem Einkommen. Bei mittlerer Fahrlässigkeit teilen sich Arbeitgeber und Mitarbeitende die Kosten. Das gilt etwa, wenn der Unfall durch überhöhte Geschwindigkeit oder zu geringen Sicherheitsabstand verursacht wurde. Wie viel der Mitarbeitende zahlen muss, richtet sich nach seinem Verschulden.


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Ein Schaden soll nicht ruinieren

Dienstwagen sind meist vollkaskoversichert. Dennoch bleibt der Mitarbeitende nicht völlig verschont: In der Regel trägt er die Selbstbeteiligung, die zwischen 300 und 1.000 Euro liegt.

Leichte Fahrlässigkeit liegt vor, wenn der Mitarbeitende unachtsam handelt, etwa bei Glatteis ins Rutschen gerät. In solchen Fällen übernimmt der Arbeitgeber oder die Kfz-Versicherung den Schaden. Grundsätzlich gilt: Ein Unfall soll den Mitarbeitenden nicht finanziell ruinieren. Deshalb werden die Umstände des Schadens und seine Folgen stets sorgfältig abgewogen.

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Ullstein Verlag (1. Auflage, Juni 2017)
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Sabine Hockling

Die Chefredakteurin Sabine Hockling hat WIR SIND DER WANDEL ins Leben gerufen. Die Wirtschaftsjournalistin und SPIEGEL-Bestsellerautorin beschäftigt sich seit über 20 Jahren mit den Veränderungen unserer Arbeitswelt. Als Autorin, Herausgeberin und Ghostwriterin veröffentlicht sie regelmäßig Sachbücher – seit 2023 in dem von ihr gegründeten DIE RATGEBER VERLAG.