Bußgelder für Geschwindigkeitsüberschreitungen oder Falschparken betreffen nicht nur Privatpersonen, sondern auch Firmen. Wer muss die Bußgelder zahlen, die auf Geschäftsreisen entstehen?
Juristisch gesehen ist das Bußgeld eine Sanktion für eine Ordnungswidrigkeit und wird ohne Strafverfahren verhängt. Es ist also keine Strafe. Zahlen muss derjenige, der es verursacht hat. Oft setzen Arbeitgeber ihre Beschäftigten jedoch unter Zeitdruck. Um Termine einzuhalten, überschreiten Mitarbeitende dann die Geschwindigkeit oder begehen ähnliche Verstöße. In solchen Fällen ist es nur gerecht, wenn der Arbeitgeber das Bußgeld übernimmt.
Mitarbeitende müssen grundsätzlich geltende Regeln beachten
Eine Verpflichtung zur Kostenübernahme des Bußgeldbescheids hat der Arbeitgeber jedoch nicht. Denn Mitarbeitende müssen sich im Straßenverkehr so verhalten, dass sie die Regeln beachten.
Das betrifft aber nicht alle Bußgelder! Ignorieren Kraftfahrer:innen ihre Lenk- und Ruhezeiten, dürfen Arbeitgeber das Bußgeld dafür nicht übernehmen. Denn hierbei handelt es sich nicht nur um ein geringfügiges Vergehen, sondern um einen erheblichen Rechtsverstoß.
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