Konkurrenten sind nicht immer tabu

Mann mit Zigarre im Mund macht Victory-Zeichen

Die wenigsten Arbeitgeber freut es, wenn ihre Mitarbeiter nebenbei noch jobben gehen. Großen Protest gibt es, wenn Mitarbeiter das beim Konkurrenten tun.

Ein Mitarbeiter (Betriebsratsmitglied und freigestellt) jobbt abends bei einem Konkurrenten seines Arbeitgebers (für rund 190 Euro monatlich). Nicht nur, dass er das ohne die Zustimmung seines Arbeitgebers tut. Er jobbt auch noch bei einem ehemaligen Kunden, der vorab von seinem Arbeitgeber betreut wurde.

Irrtümer und Mythen rund ums ArbeitsrechtNot amused über dieses Mitarbeiterverhalten, beantragt der Arbeitgeber daraufhin beim Betriebsrat die Zustimmung zur außerordentlichen Kündigung. Als dieser die aber verweigert, holt sich der Arbeitgeber die Zustimmung erfolgreich beim Arbeitsgericht Duisburg (Az.: 5 BV 105/12).

Die Richter des Landesarbeitsgericht Düsseldorf jedoch kassieren die Entscheidung wieder ein. Die Begründung der Richter: Für eine außerordentliche Kündigung ohne vorherige Abmahnung bedarf es eines wichtigen Grundes.

Negative Zukunftsprognose

Und obwohl die Richter den Verstoß gegen das Wettbewerbsverbot und die Konkurrenztätigkeit als wichtigen Grund ansehen, stufen sie im vorliegenden Fall die Verstöße als nicht gravierend genug ein, eine Kündigung ohne vorherige Abmahnung zuzulassen. Bei einem monatlichen Verdienst in Höhe von rund 190 Euro, einer “einfach gelagerten” Tätigkeit, die kein besonderes Know-how erfordert sowie der Tatsache, dass der Mitarbeiter keinerlei Geschäftsgeheimnisse oder ähnliches beim Nebenjob einbringen konnte, kann man nicht von einer unzulässigen nebenberuflichen Konkurrenztätigkeit sprechen.

Ferner konnte der Arbeitgeber bei dieser Sachlage nicht von einer negativen Zukunftsprognose für das Arbeitsverhältnis sprechen. Einzige Möglichkeit zu diesem Zeitpunkt war für den Arbeitgeber daher, “nur” eine Abmahnung auszusprechen (Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Az.: 4 TaBV 15/13).

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Sabine Hockling

Die Chefredakteurin Sabine Hockling hat WIR SIND DER WANDEL ins Leben gerufen. Die Wirtschaftsjournalistin und SPIEGEL-Bestsellerautorin beschäftigt sich seit über 20 Jahren mit den Veränderungen unserer Arbeitswelt. Als Autorin, Herausgeberin und Ghostwriterin veröffentlicht sie regelmäßig Sachbücher – seit 2023 in dem von ihr gegründeten DIE RATGEBER VERLAG.