Ist es verboten, private Briefe über die Firmenpost zu verschicken?

Stapel Briefe

Wird ein Beschäftigter aufgrund eines Bagatelldeliktes gefeuert, ist die Empörung in der Bevölkerung oft recht groß. Vielen fehlt das Verständnis, wenn Mitarbeitende aufgrund einer Nichtigkeit ihren Job verlieren. Arbeitgeber werden dann oft als kleinkariert und herzlos beschimpft.

Irrtümer und Mythen rund ums ArbeitsrechtDas Arbeitsrecht unterscheidet allerdings nicht zwischen großen und kleinen Dingen oder teurem und billigem Kram. Vielmehr geht es um den Vertrauensbruch, der vorliegt, wenn ein Mitarbeitender (was auch immer) mitgehen lässt.

Und genauso verhält es sich, wenn ein Beschäftigter „nur“ einen Brief über die Firmenpost verschickt. Denn auch hier ist der Wert, um den der Arbeitgeber betrogen wird, zwar nur im Centbereich. Verboten ist es dennoch.

Ein niedriger Schaden ist nicht per se eine Bagatelle

Das heißt, wer seine private Post auf Firmenkosten verschickt, riskiert seine fristlose Kündigung. Auch wenn es nur ein Einzelfall ist und der Schaden aufgrund der geringen Portokosten im Centbereich für das Unternehmen eine Bagatelle darstellt.

Wichtig: Auf keinen Fall sollten Beschäftigte davon ausgehen, dass ein niedriger Schaden eine Bagatelle darstellt und Arbeitgeber deshalb nicht fristlos kündigen dürfen.

Erschleichen Beschäftigte sich Leistungen, müssen Arbeitgeber keinen „Warnschuss“ in Form einer Abmahnung abgeben. Arbeitsgerichte unterstützen in solchen Fällen Arbeitgeber, denn jedem Mitarbeitenden muss klar sein, dass Diebstahl generell verboten und eine fristlose Kündigung daher möglich ist.

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Sabine Hockling

Die Chefredakteurin Sabine Hockling hat WIR SIND DER WANDEL ins Leben gerufen. Die Wirtschaftsjournalistin und SPIEGEL-Bestsellerautorin beschäftigt sich seit über 20 Jahren mit den Veränderungen unserer Arbeitswelt. Als Autorin, Herausgeberin und Ghostwriterin veröffentlicht sie regelmäßig Sachbücher – seit 2023 in dem von ihr gegründeten DIE RATGEBER VERLAG.