Ist es verboten, private Briefe über die Firmenpost zu verschicken?

Stapel Briefe

Wird ein Beschäftigter wegen eines Bagatelldelikts entlassen, empört sich oft die Öffentlichkeit. Viele verstehen nicht, warum Mitarbeitende wegen einer Nichtigkeit ihren Job verlieren. Arbeitgeber gelten dann als kleinlich und herzlos.

Irrtümer und Mythen rund ums ArbeitsrechtDas Arbeitsrecht unterscheidet jedoch nicht zwischen großen und kleinen Dingen oder teurem und billigem Kram. Es geht um den Vertrauensbruch, wenn ein Mitarbeitender etwas mitgehen lässt.

Das gilt auch, wenn ein Beschäftigter „nur“ einen Brief über die Firmenpost verschickt. Der Wert des Betrugs liegt zwar nur im Centbereich, doch verboten bleibt es.

Ein niedriger Schaden ist nicht per se eine Bagatelle

Wer seine private Post auf Firmenkosten verschickt, riskiert die fristlose Kündigung. Auch wenn es nur ein Einzelfall ist und der Schaden für das Unternehmen gering ist.

Erschleichen sich Beschäftigte Leistungen, müssen Arbeitgeber keine Abmahnung als „Warnschuss“ geben. Arbeitsgerichte unterstützen Arbeitgeber in solchen Fällen , denn jedem Mitarbeitenden muss klar sein, dass Diebstahl generell verboten ist und eine fristlose Kündigung möglich bleibt.

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Was Chefs nicht dürfen – und was doch
von Sabine Hockling und Ulf Weigelt
Ullstein Verlag (1. Auflage, Juni 2017)
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Sabine Hockling

Die Chefredakteurin Sabine Hockling hat WIR SIND DER WANDEL ins Leben gerufen. Die Wirtschaftsjournalistin und SPIEGEL-Bestsellerautorin beschäftigt sich seit über 20 Jahren mit den Veränderungen unserer Arbeitswelt. Als Autorin, Herausgeberin und Ghostwriterin veröffentlicht sie regelmäßig Sachbücher – seit 2023 in dem von ihr gegründeten DIE RATGEBER VERLAG.