Jobcenter muss Hundekosten nicht übernehmen

Hund liegt auf dem Fußboden

Ein Langzeitarbeitsloser fordert für den Kauf und die monatliche Haltung seines Hundes zusätzlich Geld vom Jobcenter. Das Landessozialgericht Baden-Württemberg lehnt das jedoch ab.

Das Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg hat entschieden, dass das Jobcenter nicht für die Kosten – ob Kauf und/oder Haltung – eines Hundes aufkommen muss. Der Entscheid stellt fest, dass „der Wunsch nach Tierhaltung keinen Anspruch auf höhere Leistungen des Jobcenters“ begründet.

Ein Langzeitarbeitsloser aus dem Rems-Murr-Kreis forderte vom Jobcenter 2.000 Euro für den Kauf und weitere 200 Euro monatlich für die Haltung seines Hundes. Er argumentierte, dass ein Begleithund als „soziale Unterstützung während und insbesondere nach der Corona-Pandemie“ für ihn notwendig ist, um die Folgen sozialer und finanzieller Isolation zu kompensieren. Auch hilft der Hund ihm dabei, eine feste Tagesstruktur beizubehalten. Ferner dient er als „Familienersatz“.

Kein Anspruch auf Unterstützung für Hund

Cover für Überall, nur nicht im BüroDas Gericht wies jedoch darauf hin, dass die Haltung eines Hundes zwar als soziale Unterstützung oder Familienersatz dienen kann; dass das aber „keinen unabweisbaren, besonderen Bedarf“ darstellt. Es stellte fest, dass soziale Kontakte auch ohne eigenen Hund gepflegt werden können, und dass keine konkrete und unmittelbare Gefährdung der Gesundheit des Klägers erkennbar ist.

Der Kläger erhält seit 2005 Arbeitslosengeld II, das früher als Hartz IV bekannt war und heute als Bürgergeld bezeichnet wird. Zuvor war er mit seiner Forderung bereits vor dem Sozialgericht Stuttgart gescheitert. Die Entscheidung des LSG Baden-Württemberg kann einen Präzedenzfall für ähnliche Fälle in ganz Deutschland darstellen. Es hebt die Notwendigkeit hervor, die Grenzen zwischen legitimen Bedürfnissen und dem, was von staatlichen Stellen erwartet werden kann, sorgfältig abzuwägen. Der Beschluss kann auch dazu beitragen, eine Diskussion darüber anzuregen, wie soziale Unterstützung im Kontext der langfristigen Folgen der Pandemie und der sozialen Isolation definiert und behandelt werden sollte.

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Tina Groll

Tina Groll arbeitet hauptberuflich als Redakteurin bei ZEIT ONLINE im Ressort Politik & Wirtschaft. 2008 zeichnete sie das Medium Magazin als eine der “Top 30 Journalisten unter 30 Jahren“ aus. Sie ist Mitglied im Deutschen Presserat sowie als Vorsitzende der Deutschen Journalistinnen- und Journalisten-Union tätig. Als Autorin von WIR SIND DER WANDEL beschäftigt sie sich mit der Arbeitsmarkt-, Sozial- und Gesundheitspolitik.