Attest ohne Arztkontakt?

Mediziner mit Stethoskop in der Hand

Wer ohne Arztkontakt ein Online-Attest beim Arbeitgeber einreicht, riskiert Ärger. Das zeigt ein Urteil des Arbeitsgerichts Berlin.

Ein Beschäftigter reichte bei au-schein.de einen Fragebogen zu seinen Symptomen ein und erhielt von einem Arzt ein Attest für den 26. bis 30. August und den 5. bis 9. September 2020. Weder Untersuchung noch Gespräch fanden statt. Der Online-Dienst stellt gegen Gebühr Krankschreibungen per Fernbehandlung aus, nachdem einige Fragen zum Zustand des Patienten beantwortet wurden.

Der Arbeitgeber bezweifelte die Arbeitsunfähigkeit und verweigerte die Lohnfortzahlung. Der Mitarbeitende verwies auf seine Beschwerden und die Corona-Ansteckungsgefahr, die ihn vom Arztbesuch abgehalten habe.

Gericht verlangt mindestens einen telefonischen Kontakt

Irrtümer und Mythen rund ums ArbeitsrechtDas Arbeitsgericht Berlin entschied (Az. 42 Ca 16289/20), dass ein Online-Attest ohne Kontakt zum Arzt kein ausreichender Nachweis der Arbeitsunfähigkeit ist. Die Richter:innen fordern für eine Krankschreibung eine persönliche Untersuchung oder zumindest ein Telefongespräch. Zwar durfte man zur Pandemie-Eindämmung ausnahmsweise auf den Arztbesuch verzichten und sich nach telefonischer Anamnese bis zu sieben Tage krankschreiben lassen, aber das reichte hier nicht aus. Daher war die Zahlungsverweigerung des Arbeitgebers rechtens.

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Sabine Hockling

Die Chefredakteurin Sabine Hockling hat WIR SIND DER WANDEL ins Leben gerufen. Die Wirtschaftsjournalistin und SPIEGEL-Bestsellerautorin beschäftigt sich seit über 20 Jahren mit den Veränderungen unserer Arbeitswelt. Als Autorin, Herausgeberin und Ghostwriterin veröffentlicht sie regelmäßig Sachbücher – seit 2023 in dem von ihr gegründeten DIE RATGEBER VERLAG.