Attest ohne Arztkontakt?

Mediziner mit Stethoskop in der Hand

Wer ein Online-Attest ohne Arztkontakt beim Arbeitgeber einreicht, riskiert Ärger. Das zeigt ein Urteil des Arbeitsgerichts Berlin.

Irrtümer und Mythen rund ums ArbeitsrechtEin Beschäftigter füllte auf au-schein.de einen Fragebogen zu seinen Symptomen aus und erhielt daraufhin ein Attest für den 26. bis 30. August und den 5. bis 9. September 2020. Weder untersuchte noch sprach ein Arzt mit ihm. Der Online-Dienst stellt gegen Gebühr Krankschreibungen aus, nachdem Patient:innen Fragen zu ihrem Zustand beantwortet haben.

Der Arbeitgeber zweifelte die Arbeitsunfähigkeit an und verweigerte die Lohnfortzahlung. Der Mitarbeitende verwies auf seine Beschwerden und die Corona-Ansteckungsgefahr, die ihn vom Arztbesuch abgehalten habe.


Mehr zum Thema:


Gericht fordert mindestens telefonischen Kontakt

Das Arbeitsgericht Berlin entschied (Az. 42 Ca 16289/20), dass ein Online-Attest ohne Arztkontakt die Arbeitsunfähigkeit nicht ausreichend belegt. Die Richter:innen verlangen für eine Krankschreibung eine persönliche Untersuchung oder zumindest ein Telefongespräch. Zwar erlaubte man während der Pandemie ausnahmsweise Krankschreibungen nach telefonischer Anamnese für bis zu sieben Tage, doch das reichte hier nicht. Die Zahlungsverweigerung des Arbeitgebers war daher rechtens.

Mehr Informationen im SPIEGEL-Bestseller:

Cover Was Chefs nicht dürfen (und was doch)

 

Was Chefs nicht dürfen – und was doch
von Sabine Hockling und Ulf Weigelt
Ullstein Verlag (1. Auflage, Juni 2017)
13,99 Euro (D)
ISBN 978-3-548-37694-3

 


Wir übernehmen keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Rechtsinhalte. Insbesondere ersetzten die Beiträge grundsätzlich nicht eine fachkundige Rechtsberatung.


 

Wir sind der Wandel-Newsletter

 

Sabine Hockling

Die Chefredakteurin Sabine Hockling hat WIR SIND DER WANDEL ins Leben gerufen. Die Wirtschaftsjournalistin und SPIEGEL-Bestsellerautorin beschäftigt sich seit über 20 Jahren mit den Veränderungen unserer Arbeitswelt. Als Autorin, Herausgeberin und Ghostwriterin veröffentlicht sie regelmäßig Sachbücher – seit 2023 in dem von ihr gegründeten DIE RATGEBER VERLAG.