Auch Arbeitgeber sind neugierig und würden gern so viele Informationen über ihre Mitarbeiter wie möglich einsammeln: Wann kommt wer zur Arbeit? Wie lange machen die Mitarbeiter Pause? Wer redet mit wem über was?
An diese Informationen aber kommen Chefs nicht so ohne Weiteres heran. Dürfen sie hier einen Kollegen beauftragen, diese Informationen einzusammeln? Wer einen Spitzel auf seine Mitarbeiter ansetzt, missachtet das Persönlichkeitsrecht seiner Beschäftigten. Daher ist hier Vorsicht geboten. Denn mit dieser verdeckten Überwachung werden sowohl die Menschenwürde als auch die Handlungsfreiheit der Mitarbeiter verletzt – beides im Grundgesetz verankerte Rechte.
Mitarbeiter müssen sich Bespitzelungen nicht gefallen lassen
Wer von seinem Vorgesetzten für eine solche Aktion rekrutiert werden soll, sollte unbedingt mit dem Personalleiter und – falls vorhanden – mit dem Betriebsrat in Kontakt treten. Arbeitsrechtliche Maßnahmen wie eine Kündigung oder Abmahnung muss er dabei nicht befürchten (Maßregelungsverbot).
Tipp: Existiert kein Betriebsrat im Unternehmen und ist der Vorgesetzte auch gleichzeitig für das Personal zuständig, können Mitarbeiter sich Rat bei Gewerkschaften oder Fachanwälten holen.
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Was Chefs nicht dürfen – und was doch
von Sabine Hockling und Ulf Weigelt
Ullstein Verlag (1. Auflage, Juni 2017)
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