Dürfen Arbeitgeber Kollegen aufeinander ansetzen?

ängstlich schauender Mann

Auch Arbeitgeber sind neugierig und würden gern so viele Informationen über ihre Mitarbeiter wie möglich einsammeln: Wann kommt wer zur Arbeit? Wie lange machen die Mitarbeiter Pause? Wer redet mit wem über was?

Irrtümer und Mythen rund ums ArbeitsrechtAn diese Informationen aber kommen Chefs nicht so ohne Weiteres heran. Dürfen sie hier einen Kollegen beauftragen, diese Informationen einzusammeln? Wer einen Spitzel auf seine Mitarbeiter ansetzt, missachtet das Persönlichkeitsrecht seiner Beschäftigten. Daher ist hier Vorsicht geboten. Denn mit dieser verdeckten Überwachung werden sowohl die Menschenwürde als auch die Handlungsfreiheit der Mitarbeiter verletzt – beides im Grundgesetz verankerte Rechte.

Mitarbeiter müssen sich Bespitzelungen nicht gefallen lassen

Wer von seinem Vorgesetzten für eine solche Aktion rekrutiert werden soll, sollte unbedingt mit dem Personalleiter und – falls vorhanden – mit dem Betriebsrat in Kontakt treten. Arbeitsrechtliche Maßnahmen wie eine Kündigung oder Abmahnung muss er dabei nicht befürchten (Maßregelungsverbot).

Tipp: Existiert kein Betriebsrat im Unternehmen und ist der Vorgesetzte auch gleichzeitig für das Personal zuständig, können Mitarbeiter sich Rat bei Gewerkschaften oder Fachanwälten holen.

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Cover Was Chefs nicht dürfen (und was doch)

 

Was Chefs nicht dürfen – und was doch
von Sabine Hockling und Ulf Weigelt
Ullstein Verlag (1. Auflage, Juni 2017)
9,99 Euro (D)
ISBN 978-3-548-37694-3

 


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Sabine Hockling

Die Chefredakteurin Sabine Hockling hat WIR SIND DER WANDEL ins Leben gerufen. Die Wirtschaftsjournalistin und SPIEGEL-Bestsellerautorin beschäftigt sich seit über 20 Jahren mit den Veränderungen unserer Arbeitswelt. Als Autorin, Herausgeberin und Ghostwriterin veröffentlicht sie regelmäßig Sachbücher – seit 2023 in dem von ihr gegründeten DIE RATGEBER VERLAG.