Dürfen Arbeitgeber kündigen, wenn gegen einen Mitarbeitenden ermittelt wird?

Polizeiauto

Ermittelt eine Behörde gegen einen Mitarbeitenden, sind Arbeitgeber besorgt. Lieferant:innen und Kund:innen können sich abzuwenden. Dürfen Arbeitgeber in solchen Fällen kündigen?

Im Fokus Fehlverhalten

Nein. Ein Ermittlungsverfahren allein rechtfertigt keine Kündigung, da es kein arbeitsvertragliches Fehlverhalten des Mitarbeitenden beweist. Auch eine Freistellung bis zur Klärung der Schuldfrage ist ohne sachlichen Grund unzulässig.

Beschäftigungsanspruch aus dem Arbeitsvertrag

Irrtümer und Mythen rund ums ArbeitsrechtEin eingeleitetes Ermittlungsverfahren genügt nicht für eine Verdachtskündigung. Der Mitarbeitende hat weiterhin Anspruch auf Beschäftigung. Arbeitgeber müssen abwarten, wie sich das Verfahren entwickelt und welche Auswirkungen eine Verurteilung auf das Arbeitsverhältnis hat.

Wichtig: Eine Verdachtskündigung erfordert konkrete, objektive Verdachtsmomente. Auch muss der Mitarbeitende vor der Kündigung angehört werden.

Was, wenn der Mitarbeitende verurteilt wird, die Tat aber bestreitet? Dann entscheidet letztlich das Arbeitsgericht über die Kündigungsmöglichkeit. Es ist zwar nicht an das Strafurteil gebunden, kann aber die Ergebnisse des Strafverfahrens berücksichtigen.

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Sabine Hockling

Die Chefredakteurin Sabine Hockling hat WIR SIND DER WANDEL ins Leben gerufen. Die Wirtschaftsjournalistin und SPIEGEL-Bestsellerautorin beschäftigt sich seit über 20 Jahren mit den Veränderungen unserer Arbeitswelt. Als Autorin, Herausgeberin und Ghostwriterin veröffentlicht sie regelmäßig Sachbücher – seit 2023 in dem von ihr gegründeten DIE RATGEBER VERLAG.