Dürfen Chefs Tablets überwachen?

Frau schreibt mit Pencil auf Tablet

Die Digitalisierung von Arbeitsplätzen hat einiges an den Möglichkeiten der Überwachung von Beschäftigten geändert – allerdings nicht an den gesetzlichen Rahmenbedingungen.

Geräte wie Smartphones und Tablets unterstützen uns, unterwegs schnell und problemlos Aufgaben erledigen zu können. Dieses ständige “Online sein” führt allerdings auch dazu, dass wir zu kontrollieren sind – und zwar auch von den Arbeitgebern. Da so eine Kontrolle aber in das Persönlichkeitsrecht von Beschäftigten eingreift sowie Datenschutzregeln verletzt, setzt der Gesetzgeber Unternehmen hier strenge Grenzen.

Irrtümer und Mythen rund ums ArbeitsrechtZwar haben Arbeitgeber Kontrollrechte. Je intensiver sie jedoch sind, desto problematischer sind sie auch. Setzt beispielsweise eine Fremdfirma für eine Spedition zur Disposition Tablet-PCs ein, darf die Spedition diese Technologie nicht dafür nutzen, die Mitarbeitenden zu kontrollieren. Denn der Geräteeinsatz dient dem externen Unternehmen ausschließlich dafür, Touren zu planen – und nicht, Beschäftigte zu überwachen.

Arbeitgeberkontrollen unterliegen strengen Bedingungen

Hält ein Arbeitgeber sich nicht daran, kann ihm laut § 96 und § 149 Telekommunikationsgesetz ein Bußgeld drohen. Ferner verbietet auch das Strafgesetzbuch (§ 202 a und b) das Ausspähen und Abfangen von Daten. Möchte ein Arbeitgeber dennoch diese Kontrolle, muss er dafür die schriftliche Einwilligung seiner Mitarbeitenden einholen. Zudem muss er beachten, dass er mit der Einwilligung nicht das Telekommunikationsgeheimnis (nach § 88 des Telekommunikationsgesetzes) verletzt.

Und weil diese Einwilligung freiwillig ist, müssen Beschäftigte sie nicht unterschreiben bzw. geben. Das heißt, wer sich weigert, darf nicht vom Chef “bestraft” werden. Wer die Einwilligung (die so konkret wie möglich beschreiben sollte, wie die Kontrolle aussieht) unterschrieben hat, kann sie allerdings auch jederzeit widerrufen.

Mehr Informationen im SPIEGEL-Bestseller:

Cover Was Chefs nicht dürfen (und was doch)

 

Was Chefs nicht dürfen – und was doch
von Sabine Hockling und Ulf Weigelt
Ullstein Verlag (1. Auflage, Juni 2017)
9,99 Euro (D)
ISBN 978-3-548-37694-3

 


Wir übernehmen keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Rechtsinhalte. Insbesondere ersetzten die Beiträge grundsätzlich nicht eine fachkundige Rechtsberatung.


Wir sind der Wandel-Newsletter

Sabine Hockling

Die Chefredakteurin Sabine Hockling hat WIR SIND DER WANDEL ins Leben gerufen. Die Wirtschaftsjournalistin und SPIEGEL-Bestsellerautorin beschäftigt sich seit über 20 Jahren mit den Veränderungen unserer Arbeitswelt. Als Autorin, Herausgeberin und Ghostwriterin veröffentlicht sie regelmäßig Sachbücher – seit 2023 in dem von ihr gegründeten DIE RATGEBER VERLAG.