Dürfen Chefs Tablets überwachen?

Frau schreibt mit Pencil auf Tablet

Die Digitalisierung hat die Möglichkeiten zur Überwachung von Beschäftigten erweitert, doch die gesetzlichen Grenzen bleiben unverändert.

Smartphones und Tablets erleichtern es, unterwegs Aufgaben schnell zu erledigen. Doch das ständige “Online-sein” macht auch Kontrolle möglich – und zwar durch Arbeitgeber. Solche Überwachungen greifen jedoch in Persönlichkeitsrechte ein und verletzen Datenschutzregeln. Deshalb setzt der Gesetzgeber klare Grenzen.

Strenge Regeln für Arbeitgeberkontrollen

Irrtümer und Mythen rund ums ArbeitsrechtArbeitgeber dürfen zwar kontrollieren, doch je intensiver die Überwachung, desto problematischer wird sie. Nutzt etwa eine Spedition Tablets, die eine Fremdfirma zur Tourenplanung bereitstellt, darf die Spedition diese Geräte nicht zur Überwachung der Mitarbeitenden einsetzen. Die Tablets dienen allein der Organisation, nicht der Kontrolle.

Verstößt ein Arbeitgeber gegen diese Vorgaben, drohen Bußgelder nach § 96 und § 149 des Telekommunikationsgesetzes. Auch das Strafgesetzbuch (§ 202 a und b) verbietet das Ausspähen und Abfangen von Daten. Möchte ein Arbeitgeber dennoch kontrollieren, braucht er die schriftliche Einwilligung der Beschäftigten. Dabei darf er das Telekommunikationsgeheimnis (nach § 88 des Telekommunikationsgesetzes) nicht verletzen.


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Diese Einwilligung ist freiwillig. Beschäftigte müssen sie nicht unterschreiben. Das heißt, wer sich weigert, darf nicht vom Chef “bestraft” werden. Wer unterschreibt, kann die Zustimmung jederzeit widerrufen. Dabei sollte die Einwilligung genau festlegen, wie die Kontrolle aussieht.

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Cover Was Chefs nicht dürfen (und was doch)

 

Was Chefs nicht dürfen – und was doch
von Sabine Hockling und Ulf Weigelt
Ullstein Verlag (1. Auflage, Juni 2017)
9,99 Euro (D)
ISBN 978-3-548-37694-3

 


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Sabine Hockling

Die Chefredakteurin Sabine Hockling hat WIR SIND DER WANDEL ins Leben gerufen. Die Wirtschaftsjournalistin und SPIEGEL-Bestsellerautorin beschäftigt sich seit über 20 Jahren mit den Veränderungen unserer Arbeitswelt. Als Autorin, Herausgeberin und Ghostwriterin veröffentlicht sie regelmäßig Sachbücher – seit 2023 in dem von ihr gegründeten DIE RATGEBER VERLAG.