Ob Getuschel hinter dem Rücken oder offene Diskriminierung eines ausländischen Kollegen – Arbeitgeber müssen sofort handeln. Sie können sogar fristlos kündigen.Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verpflichtet sie dazu. Denn das Antidiskriminierungsgesetz soll Diskriminierung verhindern.
Arbeitgeber müssen ausländerfeindliche Äußerungen unterbinden
Arbeitgeber müssen ausländerfeindliche Äußerungen stoppen. Schon bei ersten Anzeichen im Betrieb sollten sie reagieren. Andernfalls gefährden sie den Betriebsfrieden und ihren wirtschaftlichen Erfolg. Kund:innen und Dienstleister meiden oft solche Unternehmen.
Mitarbeitende, die ausländische Kolleg:innen unkollegial behandeln, Informationen absichtlich zurückhalten oder falsche verbreiten, oder mit rassistischen Witzen beleidigen, verdienen strenge Maßnahmen. Unternehmen können zunächst ermahnen und bei Wiederholung abmahnen. Bleibt das erfolglos, folgt die fristlose Kündigung.
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