Müssen Arbeitgeber rassistische Sprüche im Unternehmen stoppen?

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Ob hinter dem Rücken getuschelt wird oder ein ausländischer Kollege offen diskriminiert – Arbeitgeber müssen sofort eingreifen. Im Extremfall können sie sogar fristlos kündigen.

Im Fokus Fehlverhalten

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verpflichtet sie dazu, denn es soll Diskriminierung verhindern. Schon bei ersten Anzeigen von ausländerfeindlichen Äußerungen im Betrieb müssen Arbeitgeber handeln. Andernfalls riskieren sie den Betriebsfrieden und ihren wirtschaftlichen Erfolg. Kund:innen und Geschäftspartner:innen meiden oft solche Unternehmen.

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Mitarbeitende, die ausländische Kolleg:innen unkollegial behandeln, Informationen absichtlich zurückhalten, falsche verbreiten oder mit rassistischen Witzen beleidigen, verdienen klare Konsequenzen. Unternehmen können zunächst ermahnen, bei Wiederholung abmahnen und, wenn nötig, fristlos kündigen.

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Was Chefs nicht dürfen – und was doch
von Sabine Hockling und Ulf Weigelt
Ullstein Verlag (1. Auflage, Juni 2017)
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ISBN 978-3-548-37694-3

 


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Sabine Hockling

Die Chefredakteurin Sabine Hockling hat WIR SIND DER WANDEL ins Leben gerufen. Die Wirtschaftsjournalistin und SPIEGEL-Bestsellerautorin beschäftigt sich seit über 20 Jahren mit den Veränderungen unserer Arbeitswelt. Als Autorin, Herausgeberin und Ghostwriterin veröffentlicht sie regelmäßig Sachbücher – seit 2023 in dem von ihr gegründeten DIE RATGEBER VERLAG.