Jede:r Zehnte in Deutschland wird im Urlaub krank – oft durch Erkältungen, Unfälle oder Stürze. Besonders ärgerlich, da man sich lange auf die freie Zeit freut. Damit keine Urlaubstage verloren gehen, sollten Betroffene einige Regeln beachten.
Wer im Urlaub erkrankt, muss sofort einen Arzt aufsuchen. Nur so lassen sich die Krankentage später beim Arbeitgeber geltend machen. Außerdem ist es wichtig, die gesetzliche Krankenversicherung und den Arbeitgeber direkt aus dem Urlaubsland zu informieren. Wer das versäumt, verliert den Anspruch auf die Rückerstattung der Urlaubstage. Ärzt:innen vor Ort müssen die Arbeitsunfähigkeit bereits am ersten Krankheitstag bescheinigen. Das ist entscheidend, damit die Krankenversicherung die vorgestreckten Arztkosten übernimmt.
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Was Chefs nicht dürfen – und was doch
von Sabine Hockling und Ulf Weigelt
Ullstein Verlag (1. Auflage, Juni 2017)
13,99 Euro (D)
ISBN 978-3-548-37694-3
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