Ist Urlaub zu erzwingen?

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Urlaub sorgt oft für Konflikte zwischen Arbeitgebern und Beschäftigten. Dürfen Mitarbeitende ihren Jahresurlaub am Stück nehmen? Und können Unternehmen sie zwingen, Urlaub einzureichen?

Das Bundesurlaubsgesetz schreibt vor, dass Arbeitgeber den Erholungsurlaub grundsätzlich zusammenhängend gewähren müssen. Mindestens 12 aufeinanderfolgende Werktage (einschließlich Samstag) sind Pflicht.

Wünscht ein Unternehmen eine kürzere Aufteilung, braucht es die Zustimmung der Beschäftigten. Diese können darauf bestehen, den Urlaub am Stück zu nehmen, da der Erholungseffekt erst nach einer gewissen Zeit einsetzt.

Doch Arbeitgeber können den Wunsch nach zusammenhängenden Urlaub ablehnen – etwa bei „dringenden betrieblichen oder persönlichen Gründen“ des Mitarbeiters, die eine Teilung der Urlaubstage notwendig machen.


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Können Arbeitgebende Beschäftigte zwingen, ihren Jahresurlaub einzureichen?

Irrtümer und Mythen rund ums ArbeitsrechtWann Beschäftigte ihren Urlaub beantragen, entscheiden sie selbst – es sei denn, es gibt klare Regelungen im Unternehmen. Arbeitgeber müssen jedoch nicht abwarten, bis das Jahr fast vorbei ist und plötzlich alle gleichzeitig Urlaub nehmen wollen.

Reicht niemand Urlaub ein, dürfen Arbeitgeber den Urlaub eigenständig festlegen – und sollten das auch tun. Mitarbeitende können dies jedoch ablehnen, da sie ein sogenanntes Annahmeverweigerungsrecht haben. In diesem Fall muss der Arbeitgeber den Urlaub neu planen.

Arbeitgeber haben ebenfalls ein Verweigerungsrecht (§ 7 Bundesurlaubsgesetz): Bei erheblichen personellen Engpass – etwa in Saisonbetrieben während der Hochsaison – können sie Urlaubsanträge ablehnen. Voraussetzung: Der Engpass ist nachweisbar und tatsächlich gravierend.

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Sabine Hockling

Die Chefredakteurin Sabine Hockling hat WIR SIND DER WANDEL ins Leben gerufen. Die Wirtschaftsjournalistin und SPIEGEL-Bestsellerautorin beschäftigt sich seit über 20 Jahren mit den Veränderungen unserer Arbeitswelt. Als Autorin, Herausgeberin und Ghostwriterin veröffentlicht sie regelmäßig Sachbücher – seit 2023 in dem von ihr gegründeten DIE RATGEBER VERLAG.