Rentenversicherungspflicht für selbstständige Yoga-Lehrerin

Frau macht Yoga-Uebung

Ein aktuelles Urteil im Fall einer Yogakursleiterin zeigt: Selbstständige Lehrerinnen und Lehrer können schnell rentenversicherungspflichtig werden.

Im konkreten Fall ging es um eine Yogakursleiterin aus Hessen, die an einer Volkshochschule (VHS) Yoga-Kurse gab, die der Weiterbildung dienten. Nach dem neuen Urteil des hessischen Landessozialgericht entsteht dadurch eine Pflicht zur Rentenverischerung. Als rentenversicherungspflichtige Lehrerinnen und Lehrer gelten Personen, die spezielle Kenntnisse und Fähigkeiten durch theoretisches oder praktisches Wissen vermitteln. Und das gilt auch für einen Yogakurs (Az. L 2 R 214/22).

VHS-Kurse dienen per se der Weiterbildung

Cover für Überall, nur nicht im BüroDie Lehrerin hatte an der VHS zuächst im geringfügigen Umfang Kurse gegeben, weitete diese Beschäftigung jedoch aus. Die Rentenversicherung stellte daraufhin ihre Versicherungspflicht fest und forderte die Pflichtbeiträge ein. Die Lehrerin aber widersprach und argumentierte, ihre Yogastunden seien keine Lehrtätigkeit, sondern hätten den Charakter von therapeutischen Maßnahmen. Daher sei es eher eine Beratung, die nicht rentenversicherungspflichtig sei. Das Gericht jedoch gab der Deutschen Rentenversicherung Recht.

Bei nicht rentenversicherungspflichtigen Beraterinnen und Beratern steht eine anwendungsorientierte Problemanalyse und -lösung im Vordergrund. Es geht also nicht um die Vermittlung von Wissen. Doch in dem VHS-Kurs wurden die Yogaübungen genau angeleitet sowie Wissen über Yoga vermittelt. Zudem hätten VHS-Kurse per se keine individuelle Heilung zum Ziel, sondern dienen der Weiterbildung. Und deshalb handelt es sich eben nicht um eine Therapie.

Wir sind der Wandel-Newsletter


Wir übernehmen keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Rechtsinhalte. Insbesondere ersetzten die Beiträge grundsätzlich nicht eine fachkundige Rechtsberatung.


 

Tina Groll

Tina Groll, SPIEGEL-Bestsellerautorin und Redakteurin bei ZEIT ONLINE im Ressort Politik & Wirtschaft, konzentriert sich als Autorin von WIR SIND DER WANDEL auf Arbeitsmarkt-, Sozial- und Gesundheitspolitik. 2008 zeichnete sie das Medium Magazin als eine der “Top 30 Journalisten unter 30 Jahren” aus. Sie ist Mitglied im Deutschen Presserat und Vorsitzende der Deutschen Journalistinnen- und Journalisten-Union.