Was tun, wenn man zu Unrecht des Mobbings beschuldigt wird?

Frau in Gesprächssituation

Die Folgen des Mobbings sind für Betroffene enorm. Sie reichen von gesundheitlichen Schäden bis zum Selbstmord. Doch was tun, wenn man zu Unrecht beschuldigt wird?

Irrtümer und Mythen rund ums ArbeitsrechtMobbing ist ein subjektiv recht unterschiedlich empfundenes Phänomen. Eine wechselseitige Eskalation kann daher noch nicht als Mobbing bezeichnet werden. Auch ist nicht von Mobbing auszugehen, wenn der Arbeitgeber einen autoritären Führungsstil aufweist. Vielmehr ist Mobbing ein systematischer Vorgang, also eine Kette von Vorfällen.

Wer zu Unrecht des Mobbings beschuldigt wird, sollte daher unbedingt seinen Vorgesetzten und – falls vorhanden – den Betriebsrat zeitnah informieren und auf die Unterstützung bei dieser Konfliktsituation drängen!

Was genau wird als Mobbing bezeichnet?

Mobbing liegt vor, wenn ein Mitarbeiter gezielt diskriminiert, beleidigt, ausgrenzt oder sonst unangemessen behandelt wird. Es ist allerdings nicht einfach, Mobbing nachzuweisen. Daher befinden sich Betroffene oft in der Beweisnot. Häufig deshalb, weil Mobbingattacken meist ohne Zeugen erfolgen.

Folgende Beispiele zeigen, was als Mobbing bezeichnet werden kann:

  • Frau Hoffmann wird von ihrer Abteilungsleiterin ständig gedemütigt. Die Aufgaben, die Frau Hoffmann erledigt, werden stets beanstandet – ohne nachvollziehbare Gründe. Dabei merkt die Abteilungsleiterin, dass die grundlose Herabwürdigung der Leistungen Frau Hoffmann nervlich belastet und zermürbt.
  • Herr Müller wird von seinem Chef angewiesen, den Hof zu fegen – obwohl dieser noch nie gefegt wurde. Der Chef weiß, dass diese Aufgabe für jeden ersichtlich nutzlos ist und freut sich.
  • Frau Teichmann wurde früher stets in die Diskussionsrunden im Team eingebunden; und hatte bislang immer offen und ehrlich ihre Meinung gesagt. Plötzlich erhält sie ein eigenes Zimmer, wird von dem betrieblichen Informationsfluss abgekoppelt und somit isoliert.
  • Herr Schmidt ist Redakteur und HIV-positiv. Er arbeitet in einem Großraumbüro. Die Geschäftsführung erfährt in einem Kündigungsschutzverfahren, dass zugunsten von Herrn Schmidt entschieden wird, von seiner Erkrankung. Laut Urteil muss das Unternehmen Herrn Schmidt weiterbeschäftigen. Der Arbeitgeber stellt allerdings seinen Schreibtisch auf den Flur – bis er schriftlich durch ein ärztliches Attest nachweist, dass er nicht mehr an einer ansteckenden Krankheit leidet.

Alle diese Handlungen sind demütigend, diskriminierend und ehrverletzend.

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Cover Was Chefs nicht dürfen (und was doch)

 

Was Chefs nicht dürfen – und was doch
von Sabine Hockling und Ulf Weigelt
Ullstein Verlag (1. Auflage, Juni 2017)
9,99 Euro (D)
ISBN 978-3-548-37694-3

 


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Sabine Hockling

Die Chefredakteurin Sabine Hockling hat WIR SIND DER WANDEL ins Leben gerufen. Die Wirtschaftsjournalistin und SPIEGEL-Bestsellerautorin beschäftigt sich seit über 20 Jahren mit den Veränderungen unserer Arbeitswelt. Als Autorin, Herausgeberin und Ghostwriterin veröffentlicht sie regelmäßig Sachbücher – seit 2023 in dem von ihr gegründeten DIE RATGEBER VERLAG.