Das Bundesverfassungsgericht hat die Klage einer Fernsehjournalistin wegen Lohndiskriminierung abgewiesen. Damit endet ein jahrelanger Kampf um gleiche Bezahlung – gestoppt durch formalen Hürden.
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Die Fernsehjournalistin, die seit Jahren für ein Gehalt auf Augenhöhe mit ihren männlichen Kollegen stritt, scheiterte mit ihrer Verfassungsbeschwerde endgültig. Das Gericht wies die Klage wegen inhaltlicher Mängel zurück (Az. 1 BvR 75/20). Es blieb unklar, ob sie alle rechtlichen Instanzen bei den Arbeitsgerichten und dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) ausgeschöpft hatte. Zudem legte sie einen möglichen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes nicht überzeugend dar.
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Rechtsweg nicht ausgeschöpft
Die ZDF-Reporterin, die den Sender inzwischen verlässt, hatte im Juni 2020 einen Teilerfolg erzielt. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschied, dass sie als sogenannte feste Freie Anspruch auf Auskunft nach dem Entgelttransparenzgesetz hat. Dieses Gesetz, seit 2018 in Kraft, erlaubt Mitarbeitenden in Unternehmen mit mehr 200 Beschäftigten, ihre Position in der Gehaltsstruktur zu erfragen – allerdings nur im Vergleich mit einer Gruppe ähnlicher Kolleg:innen. So erfuhr die Journalistin, dass ihre männlichen Kollegen im Schnitt 800 Euro mehr verdienten und zusätzliche Zulagen erhielten, die ihr verwehrt blieben.
Daraufhin klagte sie auf höhere Bezahlung und rückwirkende Nachzahlung der Differenz. Doch das BAG ließ keine Revision zu. Gegen diese Entscheidung richtete sich ihre Verfassungsbeschwerde. Die Karlsruher Richter:innen erklärten jedoch, die Auskunft über das Vergleichsentgelt ermögliche es, Zahlungsansprüche vor den Arbeitsgerichten durchzusetzen. Ein solcher Schritt sei “jedenfalls nicht von vornherein offensichtlich aussichtslos”. Eine Verfassungsbeschwerde ist nur zulässig, wenn der Rechtsweg vollständig ausgeschöpft wurde.
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