Beteiligungsrechte des Betriebsrats beim Desksharing

Großraumbüro

Das Desksharing sieht vor, dass Mitarbeitende keinen festen Arbeitsplatz haben. Stattdessen nutzen sie flexible Plätze, die allen zur Verfügung stehen. Ein Urteil klärt nun, ob der Betriebsrat bei der Einführung dieses Modells mitbestimmen darf.

Beim Desksharing verzichten Unternehmen auf persönliche Arbeitsplätze. Die Mitarbeitenden wählen täglich einen freien Platz und teilen sich die Ressourcen. Oft ergänzt eine Clean Desk Policy das Modell. Sie legt fest, wie Mitarbeitende ihren Arbeitsplatz nach Feierabend hinterlassen sollen.


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Das Landesarbeitsgericht (LAG) Baden-Württemberg entschied, dass die Einführung eines Desksharing-Modells nicht grundsätzlich der Mitbestimmung des Betriebsrats unterliegt (Az. 21 TaBV 7/24). Gleiches gilt für die Clean Desk Policy, die etwa Vorgaben zur Ablage persönlicher Gegenstände macht.

Mitbestimmung bei einzelnen Regelungen

Irrtümer und Mythen rund ums ArbeitsrechtDas Gericht stellte fest, dass Desksharing als Gesamtkonzept nicht zum mitbestimmungspflichtigen Ordnungsverhalten gehört. Es betrifft das mitbestimmungsfreie Arbeitsverhalten, da es direkt die Arbeitsleistung beeinflusst. Diese Sichtweise entspricht der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG), das Maßnahmen, die die Arbeitspflicht konkretisieren, nicht als mitbestimmungspflichtig einstuft.

Dennoch erkannte das LAG Baden-Württemberg in bestimmten Regelungen ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats. So kann der Betriebsrat mitbestimmen, wenn der Arbeitgeber Vorgaben zur Aufbewahrung persönlicher Gegenstände macht. Auch die doppelte Nutzung von Betriebsflächen für Arbeit und Pausen könnte die betriebliche Ordnung betreffen. In diesem Fall greift § 87 Abs. 1 Nr. 1 Betriebsverfassungsgesetz, der dem Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht einräumt.


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Sabine Hockling

Die Chefredakteurin Sabine Hockling hat WIR SIND DER WANDEL ins Leben gerufen. Die Wirtschaftsjournalistin und SPIEGEL-Bestsellerautorin beschäftigt sich seit über 20 Jahren mit den Veränderungen unserer Arbeitswelt. Als Autorin, Herausgeberin und Ghostwriterin veröffentlicht sie regelmäßig Sachbücher – seit 2023 in dem von ihr gegründeten DIE RATGEBER VERLAG.