Eine gute Bildung ist Grundlage für das berufliche Weiterkommen. Deshalb fördert der Staat auch Weiterbildungsmaßnahmen von Mitarbeitenden. Doch dürfen Arbeitgeber Bildungsurlaub verweigern?
Arbeitgeber profitieren vom Bildungsurlaub, denn gut ausgebildete Kräfte sind das wichtigste Kapital eines Unternehmens. Weitsichtige Arbeitgeber fördern daher auch die Weiterbildung ihrer Beschäftigten. Einige Unternehmen haben das sogar als Pflichtveranstaltung in ihren Arbeitsverträgen aufgeführt.
Grundsätzlich dürfen Arbeitgeber ihren Beschäftigten den Bildungsurlaub nicht verbieten. In den meisten Bundesländern haben Mitarbeitende sogar einen gesetzlichen Anspruch darauf. In welchen das der Fall ist und wie viele Tage Beschäftigten dort zustehen, finden Interessierte auf den Internetseiten des Deutschen Bildungsservers.
Arbeitgeber können die Kostenübernahme mit einer Rückzahlungsklausel verknüpfen
Kommt es im Unternehmen allerdings zu einem personellen Engpass oder zu einem unerwartet hohen Produktionsaufwand, dann dürfen Arbeitgeber den Bildungsurlaub vorübergehend verweigern. Auch ist es ratsam, wenn Beschäftigte darauf achten, dass der Bildungsurlaub bei einem anerkannten Bildungsträger stattfindet.
Und obwohl es keinen rechtlichen Anspruch darauf gibt, übernehmen viele Arbeitgeber oft die Kosten für den Bildungsurlaub, inklusive Anreise- und Unterbringungskosten. In diesen Fällen können Arbeitgeber allerdings die Kostenübernahme mit einer Rückzahlungsklausel verknüpfen. Das bedeutet, verlässt ein Beschäftigter kurz nach einer langen und teuren Weiterbildungsmaßnahme das Unternehmen, dann muss er sich nachträglich noch an den Kosten beteiligen. Als Faustregel gilt: Bei einer Weiterbildungsdauer von bis zu zwei Monaten ist eine maximale Bindung von einem Jahr möglich. Bei Weiterbildungen, die bis zu zwei Jahre dauern, ist eine Zwangsbindung von maximal fünf Jahren möglich. Wie hoch der Beschäftigtenanteil bei den Kosten dabei ist, müssen Arbeitgeber vor der Bildungsmaßnahme schriftlich kommunizieren.
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