Homeoffice: Arbeitgeber muss Untätigkeit beweisen

Frau entspannt im Pool

Ein Arbeitgeber vermutet bei einer aus dem Homeoffice tätigen Beschäftigten, dass sie ihre Arbeitspflicht nicht erfüllt – und fordert wegen nicht erbrachter Arbeitsleistung einen Teil ihres Gehalts zurück. Zu Recht?

Eine leitende Pflegefachkraft durfte auch aus dem Homeoffice tätig sein und von dort aus Unterlagen bearbeiten. Die dafür aufgewandten 300 Arbeitsstunden notierte sie in einer vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Tabelle. Weil er mit ihrer Arbeitsleistung nicht zufrieden war – seiner Meinung nach erbrachte sie an einigen Tagen im Homeoffice nicht das geforderte Arbeitspensum – verlangte er einen Teil ihres Gehalts zurück.

Beschäftigte sind verpflichtet, ihre Arbeit fehlerfrei zu erledigen

Irrtümer und Mythen rund ums ArbeitsrechtDoch fordern Arbeitgeber von ihren Beschäftigten einen Teil des Gehalts zurück, müssen sie konkret beweisen können, dass ihre Beschäftigten ihre Arbeitspflicht nicht erfüllt haben. Das gilt auch für Arbeitsleistungen, die im Homeoffice erbracht werden sollen, wie der Fall der Pflegefachkraft zeigt. Denn die Richterinnen und Richter des Arbeitsgerichts Stralsund (Az.: Ca 180/22) und des Landesarbeitsgerichts (LAG) Mecklenburg-Vorpommern (Az.: 5 Sa 15/23) entschieden für die Pflegefachkraft und gegen den Arbeitgeber.

Die Begründung der Gerichte: Der Arbeitgeber konnte nicht konkret belegen, dass die Beschäftigte nicht aus dem Homeoffice tätig war. Zwar hatte sie nicht den vereinbarten Umfang erledigt. Das heißt jedoch nicht, dass sie nicht tätig war – was unter anderem auch E-Mails belegten. Unerheblich bei der Erfüllung der Leistungspflicht ist nämlich, ob Beschäftigte die Arbeiten in der gewünschten Zeit oder dem gewünschten Umfang erledigen. Denn Beschäftigte sind nicht verpflichtet, ihre Arbeit schnellstmöglich, sondern fehlerfrei zu erledigen. Dabei müssen sie noch nicht einmal die objektiv durchschnittlichste Leistung erbringen, sondern laut § 243 des Bürgerlichen Gesetzbuches nur eine durchschnittliche Arbeitsleistung von mittlerer Art und Güte.


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Sabine Hockling

Die Chefredakteurin Sabine Hockling hat WIR SIND DER WANDEL ins Leben gerufen. Die Wirtschaftsjournalistin und SPIEGEL-Bestsellerautorin beschäftigt sich seit über 20 Jahren mit den Veränderungen unserer Arbeitswelt. Als Autorin, Herausgeberin und Ghostwriterin veröffentlicht sie regelmäßig Sachbücher – seit 2023 in dem von ihr gegründeten DIE RATGEBER VERLAG.