Rufbereitschaft: Arbeitgeber haften für Unfallschäden

Weißes Kreuz auf rotem Hintergrund

Ordnet ein Arbeitgeber Rufbereitschaft an, und hat der Mitarbeitende auf dem Weg zum Einsatz mit seinem Privatwagen einen Unfall, haftet der Arbeitgeber für die Unfallschäden.

Irrtümer und Mythen rund ums ArbeitsrechtEin Mediziner wird von seinem Arbeitgeber zur Rufbereitschaft eingeteilt. Als er zum Dienst gerufen wird, hat er auf dem Weg zur Arbeit einen Unfall, bei dem an seinem Privatwagen ein Schaden in Höhe von 5.730 Euro entsteht. Er verlangt von seinem Arbeitgeber die Erstattung des Schaden, der jedoch lehnt die Schadenserstattung ab.

So nicht, sagt sich der betroffene Mediziner und reicht Klage beim Arbeitsgericht ein. Die Richterinnen und Richter des Arbeitsgerichts und auch des Landesarbeitsgerichts (die nächst höhere Instanz) geben dem Arbeitgeber recht und lehnen den Erstattungsanspruch – und so die Klage – ab.

Erstattungsanspruch aufgrund aufgeforderter Rufbereitschaft

Der Mediziner, unzufrieden mit den Urteilen, geht noch einen Schritt weiter und reicht Klage beim Bundesarbeitsgericht (BAG) ein. Die Richterinnen und Richter des BAG heben die Urteile des Arbeits- und des Landesarbeitsgerichts auf und sprechen dem Mediziner einen Erstattungsanspruch gegen seinen Arbeitgeber zu (BAG-Urteil vom 22. Juni 2011, Az.: 8 AZR 102/10).

Zwar tragen Beschäftigte grundsätzlich die Aufwendungen für ihre Fahrten zwischen Wohnort und Arbeitsplatz selbst – und dementsprechend auch eventuelle Schäden an ihren Privatwagen. Dennoch gibt es eine Ausnahme. Und zwar in Fällen, in denen ein Beschäftigter von seinem Arbeitgeber aufgrund einer Rufbereitschaft aufgefordert wird, rechtzeitig (z.B. in einem Notfall) zur Arbeit zu kommen – und deshalb mit seinem Privatwagen fährt.

Mehr Informationen im SPIEGEL-Bestseller:

Cover Was Chefs nicht dürfen (und was doch)

 

Was Chefs nicht dürfen – und was doch
von Sabine Hockling und Ulf Weigelt
Ullstein Verlag (1. Auflage, Juni 2017)
9,99 Euro (D)
ISBN 978-3-548-37694-3

 


Wir übernehmen keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Rechtsinhalte. Insbesondere ersetzten die Beiträge grundsätzlich nicht eine fachkundige Rechtsberatung.


 

Wir sind der Wandel-Newsletter

Sabine Hockling

Die Chefredakteurin Sabine Hockling hat WIR SIND DER WANDEL ins Leben gerufen. Die Wirtschaftsjournalistin und SPIEGEL-Bestsellerautorin beschäftigt sich seit über 20 Jahren mit den Veränderungen unserer Arbeitswelt. Als Autorin, Herausgeberin und Ghostwriterin veröffentlicht sie regelmäßig Sachbücher – seit 2023 in dem von ihr gegründeten DIE RATGEBER VERLAG.