Was passiert, wenn Mitarbeitende mit gefälschten Bewerbungsunterlagen auffliegen?

Mann mit verschränkten Fingern hinter Rücken

Lebensläufe aufpolieren, Lücken kaschieren oder gar Unterlagen fälschen – manche Bewerber:innen schrecken vor Tricks nicht zurück, um einen Job zu ergattern.

Gute Arbeits- und Abschlusszeugnisse erhöhen die Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Ein Bewerber, der keine vorweisen konnte, griff zur Täuschung: Er besserte die Noten seines Ausbildungszeugnisses auf. Zunächst mit Erfolg – die gefälschten Unterlagen brachten ihm nicht nur eine Einladung zum Vorstellungsgespräch, sondern auch die Stelle. Doch langfristig erwies sich der Betrug als Bumerang. Acht Jahre nach Arbeitsbeginn entdeckt der Arbeitgeber die Fälschung. Die Konsequenz: Er beendete das Arbeitsverhältnis wegen arglistiger Täuschung. Der Mitarbeiter akzeptierte das nicht und zog vor Gericht.


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Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg urteilte klar: Die Zeugnisfälschung war eine vorsätzliche arglistige Täuschung, ohne die der Arbeitsvertrag nicht zustande gekommen wäre (Az. 5 Sa 25/06). Die Richter:innen sahen das Vertrauensverhältnis zerstört – trotz der guten Arbeitsleistung des Mitarbeiters. Ein Betrug lässt sich nicht durch eine lange, erfolgreiche Zusammenarbeit aufwiegen. Besonders betonten die Richter:innen, wie wichtig das Vertrauen in korrekte Bewerbungsunterlagen ist. Nur so können Arbeitgeber Bewerber:innen fair vergleichen. Zudem müsse ein Unternehmen seinen Ruf schützen, der durch die Duldung von Fälschungen Schaden nehmen könnte.

Erfahren Arbeitgeber vom Betrug, müssen sie schnell handeln

Irrtümer und Mythen rund ums ArbeitsrechtWer sich mit gefälschten Unterlagen einen Job erschleicht, riskiert den Verlust seines Arbeitsplatzes – auch Jahre später.

Will ein Arbeitgeber den Arbeitsvertrag anfechten, muss er beweisen, dass die Fälschung ausschlaggebend für die Einstellung war. Zudem muss er nachweisen, dass der Mitarbeitende wusste, dass die manipulierte Information entscheidend war. Gelingt das nicht, bleibt nur die Kündigung wegen zerstörten Vertrauens.

Nach Bekanntwerden des Betrugs hat der Arbeitgeber ein Jahr Zeit, den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anzufechten. Für eine fristlose Kündigung bleiben ihm hingegen nur zwei Wochen.

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Sabine Hockling

Die Chefredakteurin Sabine Hockling hat WIR SIND DER WANDEL ins Leben gerufen. Die Wirtschaftsjournalistin und SPIEGEL-Bestsellerautorin beschäftigt sich seit über 20 Jahren mit den Veränderungen unserer Arbeitswelt. Als Autorin, Herausgeberin und Ghostwriterin veröffentlicht sie regelmäßig Sachbücher – seit 2023 in dem von ihr gegründeten DIE RATGEBER VERLAG.