Was passiert, wenn Mitarbeiter mit gefälschten Bewerbungsunterlagen auffliegen?

Mann mit verschränkten Fingern hinter Rücken

Den Lebenslauf aufmotzen, Lücken verschweigen oder gar Unterlagen fälschen – um einen Job zu ergattern, greifen Bewerber manchmal tief in die Trickkiste.

Gute Arbeits- und Abschlusszeugnisse steigern die Chance auf dem Arbeitsmarkt. Ein Bewerber, der darüber nicht verfügte, half hier nach und verbesserte seine Abschlussnoten im Ausbildungszeugnis. Zunächst mit Erfolg, denn er wurde nicht nur aufgrund seiner gefälschten Bewerbungsunterlagen zum Gespräch eingeladen, er erhielt auch infolge seiner Abschlussnoten die Stelle. Langfristig allerdings keine gute Idee, denn sein Arbeitgeber kam ihm auf die Schliche. Acht Jahre nach dem Jobbeginn erfuhr der Unternehmer von der Fälschung. Die Folge: Aufgrund arglistiger Täuschung beendete er das Arbeitsverhältnis. Der Mitarbeiter allerdings sah dies nicht ein und zog vor Gericht.

Die Richter des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg sahen in der Zeugnisfälschung eine vorsätzliche arglistige Täuschung, ohne die das Arbeitsverhältnis nicht zustande gekommen wäre (Az.: 5 Sa 25/06). Ferner sahen die Richter aufgrund des Vorfalls die Vertrauensgrundlage zerstört – auch wenn die gute Arbeitsleistung für den Mitarbeiter sprach. Denn eine positive lange Zusammenarbeit wiegt einen Betrug nicht auf. Und für die Richter war gerade das Vertrauen eines Unternehmens in korrekte Bewerbungsunterlagen besonders schützenswert. Wie sonst können Arbeitgeber Bewerber gerecht vergleichen? Ebenfalls von Bedeutung: Ein Unternehmen muss seinen Ruf schützen. Und die Duldung von Zeugnisfälschung steht dem entgegen.

Erfahren Arbeitgeber von einem Betrug, müssen sie innerhalb einer Frist handeln

Irrtümer und Mythen rund ums ArbeitsrechtWer sich mit gefälschten Bewerbungsunterlagen einen Arbeitsplatz ergaunert, kann also aufgrund einer solchen arglistigen Täuschung seinen Job verlieren – auch Jahre nach Beschäftigungsbeginn.

Möchte ein Arbeitgeber diesen Mitarbeiter rauswerfen, muss er den Arbeitsvertrag anfechten. Dazu muss er beweisen können, dass der Mitarbeiter gerade aufgrund der gefälschten Note oder des ausgedachten Know-hows den Job bekommen hat. Auch können Arbeitgeber einem Mitarbeiter eine arglistige Täuschung nur vorwerfen, wenn der Mitarbeiter genau wusste, dass die Fälschung der konkreten Information zur Einstellung führt. Fehlt dieser Beweis, können Arbeitgeber den Arbeitsvertrag nicht erfolgreich anfechten. Dann bleibt nur die Kündigung aufgrund des zerrütteten Vertrauensverhältnisses.

Wichtig: Nachdem ein Arbeitgeber von dem Betrug erfahren hat, muss er den Arbeitsvertrag aufgrund der arglistigen Täuschung innerhalb eines Jahres anfechten. Möchte er fristlos kündigen, hat er dafür nur zwei Wochen ab Kenntnis Zeit.

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Sabine Hockling

Die Chefredakteurin Sabine Hockling hat WIR SIND DER WANDEL ins Leben gerufen. Die Wirtschaftsjournalistin und SPIEGEL-Bestsellerautorin beschäftigt sich seit über 20 Jahren mit den Veränderungen unserer Arbeitswelt. Als Autorin, Herausgeberin und Ghostwriterin veröffentlicht sie regelmäßig Sachbücher – seit 2023 in dem von ihr gegründeten DIE RATGEBER VERLAG.