Seit 1. April 2024 ist Cannabis in Deutschland legal. Doch was ist am Arbeitsplatz erlaubt und welche Konsequenzen drohen?
Grundsätzlich dürfen legale Drogen wie Cannabis am Arbeitsplatz konsumiert werden, solange sie die Arbeitsleistung nicht beeinträchtigen. Das gleiche gilt für Alkohol. Arbeitnehmende müssen jedoch ihre volle Leistungsfähigkeit sicherstellen. Andernfalls verletzen sie ihre Pflichten.
- Dürfen Unternehmen den Drogenkonsum in der Freizeit verbieten?
- Dürfen Arbeitgeber Drogentests anordnen?
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Ausnahmen gibt es in Berufen, in denen Drogen während der Arbeitszeit strikt verboten sind, etwa bei Busfahrer:innen oder Pilot:innen. Ein Verstoß kann hier zur fristlosen Kündigung führen. Auch andere Unternehmen können den Konsum von Cannabis während der Arbeitszeit untersagen.
Umgang mit Verdachtsfällen
Selbst dort, wo der Konsum erlaubt ist, bleibt die Verantwortung für das Verhalten im Arbeitsumfeld bei den Beschäftigten. Wird die Arbeitsleistung beeinträchtigt oder andere gefährdet, drohen Abmahnung oder Kündigung. „Kiffen während der Arbeitszeit ist also generell keine gute Idee“, resümiert Nils Wigger, Fachanwalt für Arbeitsrecht in der Kanzlei Wittig Ünalp.
Besteht der Verdacht, dass ein Mitarbeitender während der Arbeitszeit Cannabis konsumiert, sollten Unternehmen die Verdachtsmomente dokumentieren und freiwillige Tests anbieten. Drogentests sind ohne Zustimmung nicht erlaubt. Im Zweifelsfall kann die Arbeitsunfähigkeit betriebsärztlich geprüft und der Mitarbeitende freigestellt werden. Kommt es trotz Verdachts zu einem Unfall, drohen strafrechtliche Konsequenzen und Probleme mit der Berufsgenossenschaft.
Arbeitsplatzrichtlinien anpassen
„Nicht alles, was legal ist, ist auch sinnvoll. Wir empfehlen unseren Mandanten, bestimmte Regeln für den Konsum von Betäubungsmitteln am Arbeitsplatz sowie die entsprechenden Sanktionen festzulegen. Diese müssen jedoch angemessen sein und dürfen niemanden diskriminieren“, erklärt Wigger. Arbeitsanweisungen oder Betriebsvereinbarungen können den Konsum von Cannabis am Arbeitsplatz untersagen. Ein generelles Verbot von Rauschmitteln auf dem Betriebsgelände ist ebenfalls möglich.
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