Ernsthaftes Gespräch ersetzt keine Abmahnung

Ein Paar sitzt auf einem Sofo vor Panoramafenster

Führt ein Arbeitgeber aufgrund eines Fehlverhaltens seines Beschäftigten mit diesem ein ernsthaftes Gespräch darüber, ersetzt dies im Falle einer Kündigung keine Abmahnung.

Ein Mitarbeitender kommt häufig erst nach Beginn der Kernarbeitszeit zur Arbeit. Dem Arbeitgeber passt dieses Verhalten nicht – und er bittet zum Gespräch. Dabei macht er dem Beschäftigten deutlich, dass er in Zukunft pünktlich zu erscheinen hat.

Arbeitgeber müssen ein Fehlverhalten zunächst abmahnen

Entweder versteht der Mitarbeitende seinen Arbeitgeber nicht oder er sieht nicht die Notwendigkeit, pünktlich zu erscheinen, denn er kommt erneut verspätet zur Arbeit. Dem Arbeitgeber platzt der Kragen und er kündigt ihm fristlos. So nicht, sagt sich der Beschäftigte und zieht vor Gericht – und bekommt Recht.

Die Richter des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz erklärten die Kündigung für unwirksam (Az.: 6 Sa 270/09). Denn der Arbeitgeber hätte dem Mitarbeitenden zunächst für sein Fehlverhalten abmahnen müssen. Ein ernsthaftes Gespräch ersetzt dabei nicht eine Abmahnung, die nämlich erhält eine Beschreibung des konkreten Fehlverhaltens und weist bei Zuwiderhandeln auf eine Kündigung hin.

Mehr Informationen im SPIEGEL-Bestseller:

Cover Was Chefs nicht dürfen (und was doch)

 

Was Chefs nicht dürfen – und was doch
von Sabine Hockling und Ulf Weigelt
Ullstein Verlag (1. Auflage, Juni 2017)
9,99 Euro (D)
ISBN 978-3-548-37694-3

 


Wir übernehmen keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Rechtsinhalte. Insbesondere ersetzten die Beiträge grundsätzlich nicht eine fachkundige Rechtsberatung.


Wir sind der Wandel-Newsletter

Sabine Hockling

Die Chefredakteurin Sabine Hockling hat WIR SIND DER WANDEL ins Leben gerufen. Die Wirtschaftsjournalistin und SPIEGEL-Bestsellerautorin beschäftigt sich seit über 20 Jahren mit den Veränderungen unserer Arbeitswelt. Als Autorin, Herausgeberin und Ghostwriterin veröffentlicht sie regelmäßig Sachbücher – seit 2023 in dem von ihr gegründeten DIE RATGEBER VERLAG.