Nach einer Akku-Explosion springt ein Mitarbeiter aus dem Fenster – die Unfallversicherung zahlt nicht. Das Landessozialgericht verdeutlicht, wie begrenzt der Schutz im Homeoffice ist und wo private Risiken übernehmen.
Das Homeoffice gehört längst zum Arbeitsalltag, doch rechtlich bleibt es ein Minenfeld. Ein Urteil des Landessozialgerichts (LSG) Berlin-Brandenburg (Az. L 21 U 47/23) zeigt, wie schnell Beschäftigte im Ernstfall ohne Versicherungsschutz dastehen – selbst bei Unfällen während der Arbeit.
Ein Softwareentwickler arbeitete in seiner Berliner Wohnung, als während einer Telefonkonferenz Rauch in den Raum drang. Im Flur lagerten zwei Akkus seines E-Rollers. Als er die Tür öffnete, explodierten sie. Flammen breiteten sich aus, dichter Qualm füllte die Wohnung. Der Mann sprang aus dem Fenster im ersten Stock in den Innenhof, um sich zu retten. Er überlebte, erlitt aber schwere Verletzungen: Beide Füße brachen.
Fenstersprung nicht als Arbeitsunfall anerkannt
Die Berufsgenossenschaft verweigerte die Anerkennung als Arbeitsunfall – und die Richter:innen gaben ihr Recht. Entscheidend sei der Fenstersprung gewesen, erklärten sie. Dieser stand nicht im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit. Der Mann habe nicht gehandelt, um seine Arbeit fortzusetzen, sondern um sein Leben zu retten. Damit verfolgte er ein privates, wenn auch existenzielles Motiv. Versicherungsschutz greift jedoch nur, wenn die konkrete Handlung direkt mit der Arbeit verbunden ist.
Auch die Argumentation des Klägers, gestützt auf Urteile des BSG, überzeugte nicht. Zwar können private Gegenstände im Homeoffice unter Versicherungsschutz fallen, wenn sie der Arbeit dienen. Doch ein E-Roller-Akku, der neben der Wohnungstür lagert, erfüllt diese Bedingungen nicht. Selbst wenn der Roller für den Arbeitsweg genutzt wird – zum Zeitpunkt des Unfalls hatte er keinen Bezug zur Telefonkonferenz.
Gefahren im Homeoffice ernst nehmen
Das Urteil verdeutlicht die strikte Haltung der Gerichte: Homeoffice erweitert den Versicherungsschutz nicht. Er endet dort, wo die berufliche Tätigkeit aufhört. Private Risiken bleiben privat – auch wenn sie im Umfeld der Arbeit auftreten.
Für Unternehmen und Beschäftigte heißt das: klare Absprachen treffen. Arbeitsbereiche definieren. Gefahren im häuslichen Umfeld ernst nehmen. Arbeitgeber können den Arbeitsplatz zu Hause nicht vollständig kontrollieren, aber sie können sensibilisieren und Regeln aufstellen.
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Arbeiten von zuhause birgt neue Risiken
Für Beschäftigte zeigt der Fall, wie wichtig es ist, Sicherheitslücken im Homeoffice realistisch einzuschätzen. Technik, Akku-Lagerung, Brandschutz – all das bleibt persönliche Verantwortung.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Eine Revision könnte zugelassen werden. Doch schon jetzt macht der Fall eines deutlich: Arbeiten von zuhause birgt neue Risiken – die Grenzen des gesetzlichen Schutzes bleiben jedoch eng.
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