Kettenkrankschreibung: Wann gibt’s länger als sechs Wochen Gehalt?

Frau liegt schlafend im Bett

Wer krank ist, erhält für bis zu sechs Wochen sein Gehalt. Doch was passiert, wenn während der Arbeitsunfähigkeit eine neue Krankheit auftritt und die Ausfallzeit sich verlängert?

Grundsätzlich haben Beschäftigte bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit einen Anspruch auf Lohnfortzahlung für bis zu sechs Wochen. Danach erhalten sie Krankengeld von der Krankenkasse. Das gilt auch, wenn während der Arbeitsunfähigkeit weitere Krankheiten auftreten und sich die Arbeitsunfähigkeit dadurch für länger als sechs Wochen hinzieht. So ist sichergestellt, dass es nicht zu „Kettenkrankschreibungen“ kommt, die die Unternehmen zu längeren Zahlungen zwingen.

Irrtümer und Mythen rund ums ArbeitsrechtAber: Wenn Beschäftigte von der ersten Krankheit genesen sind und danach erneut erkranken, besteht wieder Anspruch auf Entgeltfortzahlung, da es sich um zwei getrennte Verhinderungsfälle handelt. Dies muss allerdings ausreichend bewiesen werden, beispielsweise durch ein ärztliches Gutachten. Alternativ kann der Anspruch dadurch gestützt werden, dass Beschäftigte zwischen den Krankschreibungen gearbeitet haben.

„Unternehmen sollten genau hinschauen, wenn Beschäftigte länger als sechs Wochen erkrankt sind“

Ein aktuelles Urteil des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg-Vorpommern (Az.: 2 Sa 20/23) verdeutlicht das: Die Klägerin konnte nicht nachweisen, dass die neue Erkrankung erst nach dem Ende der vorherigen Arbeitsunfähigkeit auftrat, da sie zwischen den beiden Erkrankungen nicht gearbeitet hatte. Ein Gutachten, das ihre Genesung zwischen den Krankschreibungen belegte, hatte sie nicht. Infolgedessen war ihr Arbeitgeber nicht verpflichtet, das Entgelt weiterzuzahlen.

„Unternehmen sollten genau hinschauen, wenn Beschäftigte länger als sechs Wochen erkrankt sind und aufgrund von zwei Erkrankungen die Entgeltfortzahlung fordern“, rät Nils Wigger, Anwalt für Arbeitsrecht bei Wittig Ünalp.

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