Ein Arbeitszeugnis muss das Wissen und die Fähigkeiten eines Mitarbeiters lückenlos wiedergeben. Halten sich Unternehmen nicht daran, verletzen sie ihre Sorgfaltspflicht.
Wir führen Rabattschlachten, bilden Allianzen, erobern Märkte oder sind von Fronten umgeben. Wo Krieg ist, gibt es am Ende aber nur Verlierer. Die Lösung? Diplomatie!
Schreibt ein Mitarbeiter einen Roman über seinen Büroalltag, kann er sich auf die Kunstfreiheit berufen. Pech für Arbeitgeber, die gerne mit Kündigung reagieren wollen.
Für einen Mitarbeiter endet ein Betriebsausflug tragisch: Er fällt mit einem Blutalkoholgehalt von 2,99 Promille unbemerkt ins Wasser und ertrinkt. Ohne Folgen für Arbeitgeber und Schiffseigner.
Krisen wie bei Volkswagen zeigen, dass es eine große Führungskunst ist, in solchen Situationen nicht zu scheitern. Warum das Scheitern dennoch oft Programm ist, weiß ein neuer Ratgeber einzuordnen.
Der tägliche Überlebenskampf im Büro ist mit Humor zu ertragen, führt geradewegs in die Auszeit oder – wenn alle Stricke reißen – in den Abgang. Dann aber bitte stilvoll, rät ein neuer Ratgeber.
Die wenigsten Arbeitgeber freut es, wenn ihre Mitarbeiter nebenbei noch jobben gehen. Großen Protest gibt es, wenn Mitarbeiter das beim Konkurrenten tun.
Mit der Äußerung "besser eine Frau mit Charakter, als drei Schlampen" handelt sich ein an Depressionen erkrankter Beschäftigter die fristlose Kündigung ein. Sein Versuch, auf schuldlose Pflichtverletzung zu pochen, misslingt.
Krankheiten oder Todesfälle lösen oft große Krisen aus, betreffen sie doch mehr oder weniger das ganze Leben. Wie man aus eigener Kraft solche Schicksalsschläge überwindet, zeigt das Buch “Zerrissene Welt”.
Immer wieder gibt es zwischen Arbeitgebern und Mitarbeitern Streit, wenn ein Arbeitszeugnis auf dem Postweg verloren geht oder beschädigt wird. Das Hessische Landesarbeitsgericht schafft Klarheit.