Fristlose Kündigung wegen sexuell anzüglicher Äußerung

Stop-Schild

Mit der Bemerkung “Besser eine Frau mit Charakter als drei Schlampen” provoziert ein an Depressionen erkrankter Mitarbeiter seine fristlose Kündigung. Sein Versuch, sich auf schuldloses Verhalten zu berufen, scheitert.

Der Mann steht seit der Trennung von seiner Familie unter ambulanter psychologischer Betreuung. Ein psychischer Zusammenbruch hatte ihn längere Zeit arbeitsunfähig gemacht. Doch die Probleme am Arbeitsplatz beginnen erst, als er wiederholt anzügliche Kommentare gegenüber Kolleginnen äußert. Eine Ermahnung bleibt wirkungslos: Nur zwei Tage später beleidigt er seine Vorgesetzte und Kolleginnen mit der Äußerung “Besser eine Frau mit Charakter als drei Schlampen”.

Auch eine Abmahnung zeigt keine Wirkung. Kurz darauf fordert er Kollegen auf, nicht in die Mittagspause zu gehen, da er “eine Bombe platzen lassen” werde. Als seine Vorgesetzte das Büro betritt, unterstellt er ihr, die Nacht mit einem Geschäftspartner verbracht zu haben, und behauptet zudem, dieser sei HIV-positiv.

Weiterbeschäftigung unzumutbar

Irrtümer und Mythen rund ums ArbeitsrechtDa die Anschuldigungen frei erfunden sind, erstatten Vorgesetzte und Geschäftspartner Strafanzeige wegen Verleumdung. Das Unternehmen reagiert mit einer fristlosen Kündigung.

Der Mitarbeiter klagt dagegen, scheitert jedoch vor dem Arbeitsgericht Neumünster. Auch im Berufungsverfahren vor dem Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein bleibt er erfolglos. Er führt an, während eines Klinikaufenthalts von seiner manisch-depressiven Erkrankung erfahren zu haben, und betont, schuldlos gehandelt zu haben.


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Die Richter:innen des LAG Schleswig-Holstein weisen die Klage zurück (Az.: 5 Sa 509/10). Sie erklären, dass eine fristlose Kündigung auch ohne schuldhaftes Verhalten rechtens ist. Der Mitarbeiter habe nicht nur Behauptungen aufgestellt, sondern gezielt versucht, seine Vorgesetzte bloßzustellen. Zudem sei er bereits abgemahnt worden. Eine Weiterbeschäftigung sei dem Unternehmen daher nicht zuzumuten. Wer wiederholt grobe, sexuell gefärbte Beleidigungen äußert, störe den Betriebsfrieden erheblich. Das müsse kein Arbeitgeber hinnehmen – auch nicht bei schuldlosem Verhalten.

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Sabine Hockling

Die Chefredakteurin Sabine Hockling hat WIR SIND DER WANDEL ins Leben gerufen. Die Wirtschaftsjournalistin und SPIEGEL-Bestsellerautorin beschäftigt sich seit über 20 Jahren mit den Veränderungen unserer Arbeitswelt. Als Autorin, Herausgeberin und Ghostwriterin veröffentlicht sie regelmäßig Sachbücher – seit 2023 in dem von ihr gegründeten DIE RATGEBER VERLAG.