Arbeitgeber in Deutschland vernachlässigen ihre Pflicht zur Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung und zahlen lieber eine Abgabe. Um Inklusion zu fördern steigt die Ausgleichsabgabe ab 2025.
Rund ein Viertel der deutschen Arbeitgeber beschäftigte 2022 keine schwerbehinderten Menschen sozialversicherungspflichtig. Diese Zahlen meldet die Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg. Dabei müssen Arbeitgeber mit 20 oder mehr Arbeitsplätzen gesetzlich mindestens fünf Prozent ihrer Stellen mit schwerbehinderten Menschen besetzen.
Laut der Bundesagentur erfüllten knapp 40 Prozent der Unternehmen diese Vorgabe vollständig – ein leichter Rückgang im Vergleich zu früheren Jahren. Die übrigen Arbeitgeber besetzen nur einen Teil der vorgeschriebenen Stellen. Unternehmen, die keine oder zu wenige schwerbehinderte Menschen beschäftigen, zahlen eine sogenannte Ausgleichsabgabe. Diese Abgabe variierte 2022 je nach Schwere des Verstoßes zwischen 140 und 360 Euro pro Monat und unbesetztem Pflichtarbeitsplatz.
Leichter Anstieg der Beschäftigungszahlen
Um die Inklusion zu fördern und Arbeitgeber zu unterstützen, die zusätzliche Kosten bei der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen haben, wird die Ausgleichsabgabe ab 2025 auf bis zu 720 Euro monatlich erhöht. Diese Maßnahme regelt das “Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarktes”, das seit dem 1. Januar 2024 gilt.
Trotz der Tatsache, dass ein Viertel der Arbeitgeber keine schwerbehinderten Menschen beschäftigt, gibt es auch positive Nachrichten. Die Zahl der sozialversicherungspflichtig beschäftigten schwerbehinderten Menschen oder ihnen Gleichgestellten stieg 2022 im Vergleich zum Vorjahr leicht an. Konkret wuchs die Zahl um 7.000, was einem Plus von 0,6 Prozent entspricht. Dabei finden schwerbehinderte Menschen häufig Anstellung im öffentlichen Dienst oder im verarbeitenden Gewerbe, zwei Sektoren mit traditionell höherer Beschäftigungsquote.
- Mehr Rechte für Beschäftigte mit Behinderung
- Arbeitgeber darf bestimmte Beschäftigte mit Behinderung nicht benachteiligen
- Betriebsräte sind für alle Schwerbehinderten zuständig
- „Behindertenwerkstätten sind ein menschenverachtendes System“
- Gigantischer Fachkräftemangel in der Behindertenhilfe
Ein weiteres wichtiges Instrument zur Unterstützung von Menschen mit Behinderung ist die Möglichkeit der Gleichstellung. Personen mit einem Behinderungsgrad zwischen 30 und 50 Prozent können einen Antrag auf Gleichstellung stellen, wenn ihr Arbeitsplatz aufgrund ihrer Behinderung gefährdet ist oder sie Schwierigkeiten haben, eine Beschäftigung zu finden. Dies kann ihnen helfen, einen besseren Kündigungsschutz zu erhalten und ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern.