Ist Urlaub zu erzwingen?

Strand

Beim Thema Urlaub kommt es nicht selten zwischen Arbeitgebenden und Mitarbeitenden zum Streit. Dürfen Beschäftigte ihren Jahresurlaub am Stück nehmen? Und können Unternehmen gar ihre Mitarbeitende zwingen, ihren Urlaub einzureichen?

Das Bundesurlaubsgesetz verlangt von Arbeitgebenden, dass sie ihren Mitarbeitenden den Erholungsurlaub grundsätzlich zusammenhängend gewähren. Mindestens aber müssen sie ihnen 12 aufeinander folgende Werktage (einschließlich der Samstage) gewähren.

Wünscht sich das Unternehmen eine kürzere Aufteilung, müssen Beschäftigte zustimmen. Das heißt, Mitarbeitende können darauf bestehen, ihren gesamten Urlaub zusammenhängend zu nehmen. Denn der Erholungseffekt, den ein Urlaub haben soll, setzt bekanntlich erst nach einer gewissen Zeit ein.


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Allerdings können Betriebe dem Wunsch ihrer Beschäftigten einen Strich durch die Rechnung machen. Und zwar dann, wenn „dringend betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe“ eine Teilung der Urlaubstage erforderlich machen.

Können Arbeitgebende Beschäftigte zwingen, ihren Jahresurlaub einzureichen?

Irrtümer und Mythen rund ums ArbeitsrechtWann Beschäftigte ihren Urlaubsantrag einreichen, liegt allein in ihrem Ermessen – sofern es keine anderslautenden ausdrücklichen Regelungen hierzu gibt. Allerdings müssen Unternehmen auch nicht warten, bis das Jahr fast rum ist und plötzlich alle Mitarbeitende ihren Urlaub einreichen und nehmen wollen.

Das heißt, reicht kein Mitarbeitender seinen Urlaub ein, können Arbeitgebende den Urlaub ihrer Beschäftigten eigenverantwortlich festlegen – und sollten es sogar. Akzeptieren müssen Mitarbeitende das allerdings nicht. Denn sie haben ein sogenanntes Annahmeverweigerungsrecht. Dann müssen Betriebe – unter Beachtung der dann erzielten Erkenntnisse – den Urlaub zeitlich anders festlegen.

Arbeitgebende haben jedoch auch ein Verweigerungsrecht (§ 7 Bundesurlaubsgesetz): Leidet ein Unternehmen unter einem erheblichen personellen Engpass (in Saisonbetrieben ist das zum Beispiel häufig während der Saison der Fall), können sie den Urlaubsantrag eines Beschäftigten ablehnen. Vorausgesetzt, der Engpass ist wirklich erheblich und nachweisbar.

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Sabine Hockling

Die Chefredakteurin Sabine Hockling hat WIR SIND DER WANDEL ins Leben gerufen. Die Wirtschaftsjournalistin und SPIEGEL-Bestsellerautorin beschäftigt sich seit über 20 Jahren mit den Veränderungen unserer Arbeitswelt. Als Autorin, Herausgeberin und Ghostwriterin veröffentlicht sie regelmäßig Sachbücher – seit 2023 in dem von ihr gegründeten DIE RATGEBER VERLAG.